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Die Linke möchte das Wahlgesetz ergänzen

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Bei den Staatsratswahlen haben Entscheide der Freiburger Staatskanzlei für Ärger gesorgt. Nun möchten linke Politiker das Wahlgesetz klarer formulieren.

«Es kann nicht sein, dass alles, was nicht im Gesetz erwähnt wird, erlaubt ist»: Das sagt Oliver Collaud, Jurist und Co-Präsident der Grünen der Stadt Freiburg. Er und seine Partei haben sich daran gestört, dass die bürgerlichen Parteien im zweiten Wahlgang eine gemeinsame Liste für die Staatsratswahlen einreichen konnten, obwohl FDP, Mitte und SVP im ersten Wahlgang allein angetreten waren. 

Das Kantonsgericht hatte den Rekurs einer Privatperson zu dieser Frage abgewiesen – weil das Wahlgesetz ein solches Vorgehen zwar nicht vorsehe, aber auch nicht verbiete. Die Grünen überlegen sich, ob sie mit einem Vorstoss im Grossen Rat erreichen könnten, dass das Gesetz klarer formuliert wird. 

SP-Grossrat und Jurist Elias Moussa würde gerne sogar noch einen Schritt weiter gehen: «Der Kanton Freiburg mischt mit der Möglichkeit, gemeinsame Listen einzureichen, Proporzelemente in die Majorzwahl

Darum möchte Moussa die Grundsatzfrage angehen, ob Freiburg auf ein reines Majorzsystem umstellen solle. «Das wäre ehrlicher und für die Wählerschaft auch klarer.» Heute sei einigen Wählenden nicht klar, ob sie bei den Staatsratswahlen nun für Personen oder doch für Parteien stimmten. 

Weiterer Rekurs abgelehnt

Auch der Entscheid der Staatskanzlei, die GLP-Kandidaten zum zweiten Wahlgang zuzulassen, hatte für Stirnrunzeln gesorgt. In einen zweiten Wahlgang kommen maximal doppelt so viele Kandidierende, wie noch Sitze zur Verfügung stehen. Gibt es mehr, so werden die Personen mit den wenigsten Stimmen gestrichen. Zugelassen zum zweiten Wahlgang werden nur Kandidierende, deren Wähleranteil mehr als fünf Prozent beträgt.

Im ersten Wahlgang vom 7. November wurde niemand gewählt, sodass 14 Personen in den zweiten Wahlgang kamen. Als sich zwei davon zurückzogen, fragte die Staatskanzlei die beiden GLP-Kandidaten an, ob sie antreten möchten; sie lagen auf den Rängen 15 und 16 und hatten mehr als fünf Prozent Wähleranteil erreicht.

Die beiden verzichteten zwar auf den zweiten Wahlgang, doch reichte eine Privatperson Rekurs ein: Sie befand, es komme nur in den zweiten Wahlgang, wer sowohl unter den ersten 14 sei als auch einen genügend hohen Stimmenanteil erreiche.

Das Ziel des Rekurses, die Frage für die Zukunft zu klären, wurde nun nicht erreicht: Das Freiburger Kantonsgericht hat den Rekurs für unzulässig erklärt und geht darum nicht auf die Grundsatzfrage ein. Grund sei, dass die beiden ja nicht angetreten seien – und dass das Kantonsgericht bei einem konkreten Fall bei späteren Wahlen durchaus in der Lage sein werde, fristgerecht zu entscheiden.

Kommentar (1)

  • 30.11.2021-Steve Ray

    Primär wählt man Personen in den Staatsrat, nicht Parteien. Das einige Herren plötzlich ganz vorne platziert sind, die im ersten Wahlgang doch erheblich Schlagseite hatten, ist für die Wähler nicht nachvollziehbar.

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