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Die Linke stellte sich selbst ein Bein

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Höchst emotional, kontrovers und über zwei Stunden lang verlief gestern die Diskussion im Grossen Rat über eine Änderung des Staatspersonal-Gesetzes. Umstritten war schon im Vorfeld vor allem die Frage, ob für das kantonale Pflegepersonal ein Streikverbot gelten soll oder nicht. Der Staatsrat hatte diese Berufskategorie aus dem Streikverbot ausklammern und es nur auf Mitarbeitende der Polizei und des Strafvollzugs beschränken wollen, die vorberatende Kommission wollte auch dem Pflegepersonal kein Streikrecht einräumen (die FN berichteten).

Chancenloser Ordnungsantrag

Doch obwohl gleich vier verschiedene Gewerkschaften am Morgen vor dem Rathaus mit einer Demonstration nochmals auf ihre Anliegen aufmerksam gemacht hatten, war es die linke Ratshälfte selbst, die sich im Saal ein Bein stellte. Bei der entscheidenden Abstimmung über die Varianten der Kommission und des Staatsrats unterlag sie nämlich in der ersten und in der zweiten Lesung jeweils mit 44 zu 47 Stimmen.

Der Entscheid ist umso brisanter, wenn man bedenkt, dass sich fünf sozialdemokratische Grossräte und ein Mitglied der Mitte-links-Grün-Fraktion für die Sitzung entschuldigt hatten. Wären sie alle anwesend gewesen, so wäre der Entscheid wohl anders ausgefallen. Grossrat Pierre Mauron (SP, Riaz) hatte den Ernst dieser Lage schon am Schluss der ersten Lesung erkannt und verlangte in einem Ordnungsantrag, die zweite Lesung wegen der zahlreichen Absenzen auf eine andere Sitzung zu verschieben. Sein Anliegen scheiterte aber mit 33 zu 58 Stimmen. Klarer war das Verdikt des Grossen Rats bei einem noch weitergehenden Änderungsantrag des SP-Kantonalpräsidenten, Grossrat Benoît Piller (Avry-sur-Matran). Dieser hatte verlangt, dass auch die Mitarbeiter von Polizei und Justizvollzug das Recht zu streiken erhalten sollen. Sein Anliegen scheiterte aber bereits in der ersten Lesung mit 34 zu 58 Stimmen.

Kinderschutz unbestritten

Weniger umstritten war die zweite Neuerung, welche die Gesetzesänderung mit sich brachte: Alle kantonalen Angestellten, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, müssen künftig einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister vorweisen, der belegt, dass sie in dieser Hinsicht nicht vorbelastet sind. Bei dieser Änderung waren sich alle Fraktionen grundsätzlich einig.

Und doch kam es auch hier zu zwei Diskussionen über verschiedene Varianten. Die erste drehte sich um die Frage, wie lange zusätzlich zum Sonderprivatauszug noch ein ordentlicher Auszug aus dem Strafregister verlangt werden soll. Der Staatsrat hatte diese Übergangsfrist auf zehn Jahre ansetzen wollen, die vorberatende Kommission auf 25 Jahre. Hier folgte der Rat der Meinung der Kommission und setzte die Frist bereits in der ersten Lesung mit 60 zu 31 Stimmen schliesslich auf 25 Jahre fest.

 

«Heute sind wir in den Attitüden des letzten Jahrhunderts stecken geblieben.»

Benoît Piller

SP-Kantonalpräsident

 

Ein zweiter Antrag von Su­san­ne Aebischer (CVP, Kerzers) und Antoinette Badoud (FDP, Le Pâquier-Montbarry) forderte zudem, dass in Tagesfamilien nicht nur die Tagesmütter, sondern alle volljährigen, im selben Haushalt lebenden Personen einen Strafregisterauszug einzureichen haben. So solle das Risiko eines Missbrauchs noch einmal minimiert werden. Dieser Änderungsantrag fand bereits in der ersten Lesung mit 65 zu 24  Stimmen eine klare Mehrheit.

In der Schlussabstimmung wurde die Gesetzesänderung schliesslich mit 58 zu 31 Stimmen angenommen.

Gewerkschaften protestierten

Der Verband des Personals der öffentlichen Dienste (VPOD) sowie die Föderation der Personalverbände der Staatsangestellten des Kantons Freiburg (Fede) kritisierten den Entscheid des Kantonsparlaments gestern Nachmittag in zwei Communiqués in aller Form.

Reaktionen

Ein tiefer Graben geht durch den Grossen Rat

Ebenso kontrovers wie die Diskussionen um die Frage des Streikrechts für das Pflegepersonal waren auch die Reaktionen. «Ich bin sehr enttäuscht», sagte SP-Kantonalpräsident Benoît Piller auf Anfrage. «Ich wünsche mir einen modernen Kanton, aber heute sind wir in den Attitüden des letzten Jahrhunderts stecken geblieben.» Das Streikrecht werde von der kantonalen und eidgenössischen Verfassung für jedermann garantiert. Die Abwesenden seiner Fraktion hätten sich alle ordnungsgemäss entschuldigt und triftige private Gründe für ihr Fehlen geltend gemacht. «Schade, dass Freiburg der einzige Kanton mit einem solchen Streikverbot ist«, sagte Bruno Marmier, Grossrat (Villars-sur-Glâne) und Kantonalpräsident der Grünen. «Diese Woche hat sich Freiburg nicht sehr positiv in Szene gesetzt, und heute kam es zu einer weiteren ‹Fribourgeoiserie›.»

 

«Es war keine Frage des Misstrauens gegenüber diesen Berufsgruppen.»

Hubert Dafflon

CVP-Fraktionspräsident

«Wir sind zufrieden», sagte hingegen die FDP-Vizepräsidentin und Grossrätin Johanna Gapany (Bulle). Die Entscheidung des Plenums entspreche derjenigen in der vorberatenden Kommission. Für den CVP-Fraktionspräsidenten, Grossrat Hubert Dafflon (Grolley), war das Verdikt des Rats «keine Frage des Misstrauens gegenüber diesen Berufsgruppen». Vielmehr handle es sich um sehr sensible Funktionen, die für den Staat unerlässlich seien. Und auch für SVP-Kantonalpräsident, Grossrat Ruedi Schläfli (Posieux), wurde «die beste Lösung» gefunden. Ein Streik sei nie ein Sieg für die Sozialpartner, sondern immer eine Niederlage.

jcg

 

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