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Die Naturschutzorganisationen gelangen an das Bundesgericht

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Autor: Lukas Schwab

Die Zukunft der Ferienhäuser im Naturschutzgebiet Grande Cariçaie am Südufer des Neuenburgersees ist nach wie vor ungewiss. Nachdem das Freiburger Verwaltungsgericht den Rekurs der Umweltorganisationen gegen die Naturverträge als unzulässig abgewiesen hat, gehen diese vors Bundesgericht. «Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs mit juristischen Argumenten aus formellen Gründen abgelehnt», erklärt François Turrian, vom Schweizer Vogelschutz. Das Bundesgericht soll nun die Abweisung durch das Verwaltungsgericht prüfen. Einen Fortbestand der Ferienhäuser in den Naturschutzzonen, wie er durch die Naturverträge ermöglicht würde, wollen die Umweltschutzorganisationen laut François Turrian nicht akzeptieren.

Schlusspunkt unter Saga

Dominique Schaller, Forstingenieur vom Forstkreis See und Broye, hat den Rekurs erwartet. Bis der Entscheid des Bundesgerichts gefallen sei, könnten die Naturverträge nicht unterschrieben werden, erklärt Schaller. Die Vorarbeiten laufen jedoch weiter. Auf Seiten der Ferienhausbesitzer sei der grösste Kritikpunkt am Naturvertrag, dass die Häuser nicht verkauft werden können. «Trotzdem sind bisher alle Hausbesitzer bereit, die Verträge zu unterschreiben», so Schaller.

Jean-Claude Curchod, Präsident der «Arsud», einer Vereinigung der Besitzer der Ferienhäuschen, hat den Gang vors Bundesgericht zur Kenntnis genommen. «Egal, ob das Urteil für uns positiv oder negativ ausfällt, es wird endlich einen endgültigen Schlusspunkt unter diese Saga setzen», so Curchod.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt hat noch keinen Entscheid zum Rekurs der Umweltschutzorganisationen gefällt.

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