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Die neue Gemeinde Grossfreiburg wird nicht offiziell zweisprachig sein

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Die konstituierende Versammlung Grossfreiburgs hat weitere Weichen gestellt. Im Bild: Das Freiburger Funiculaire.
Corinne Aeberhard/a

Die konstituierende Versammlung Grossfreiburg hat am Mittwochabend entschieden, auf eine pragmatische Zweisprachigkeit zu setzen. Die neue Gemeinde wird nicht offiziell zweisprachig: Amtssprache ist alleine Französisch.

In den letzten Wochen hat die konstituierende Versammlung Grossfreiburgs in einer grossen Informationsoffensive vor den Medien mehrere Themenbereiche der geplanten Fusion vorgestellt. Am Mittwochabend haben sich nun die Delegierten in der Grange in Villars-sur-Glâne getroffen und sich der Berichte der Ad-hoc-Arbeitsgruppen zu den Bereichen Wirtschaft, Politik, Kultur und Sprachen angenommen.

Zu reden gab dabei vor allem die Frage der offiziellen Amtssprache. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Sprachen hatte vorgeschlagen, dass die neue Gemeinde nicht offiziell zweisprachig wird: Vielmehr solle sie eine pragmatische Zweisprachigkeit pflegen, so wie dies heute die Stadt Freiburg tut. Die Arbeitsgruppe verwies dabei vor allem auf juristische Überlegungen: Noch gebe es kein kantonales Sprachengesetz, welches die Kriterien für eine zweisprachige Gemeinde definiere. 

«Zwei Schritte zurück»

Christa Mutter (Grüne, Freiburg) wehrte sich gegen dieses Ansinnen. «Ich bin perplex», sagte sie zum Bericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe. Die konstituierende Versammlung habe in ihrem Fusionskonzept festgehalten, dass die neue Gemeinde zweisprachig sein soll. «Und nun machen wir zwei Schritte zurück.» Die Dynamik aus der Anfangsphase der Fusionsdebatte sei zusammengebrochen. «Das ist schade, gerade für die Jüngeren, für welche die Zweisprachigkeit eine Selbstverständlichkeit ist.»

Sie habe 2016 im Freiburger Generalrat angeregt, die Stadt Freiburg offiziell als zweisprachige Gemeinde zu bezeichnen, sagte Christa Mutter. «Der Gemeinderat sagte damals, das sei Aufgabe der fusionierten Gemeinde – und nun wird es wieder aufgeschoben.» Sie beantragte darum, dass das ursprüngliche Sprachenkonzept angewendet werde und die neue Gemeinde offiziell zweisprachig werde.

«Die Zweisprachigkeit leben»

Die frisch gewählte Freiburger Gemeinderätin Mirjam Ballmer (Grüne) sagte, die Sprachenfrage stehe für sie nicht für einen Konflikt, sondern für die Identität der neuen Gemeinde. «Doch ist es weniger wichtig, dass die Gemeinde offiziell zweisprachig ist, als dass die Zweisprachigkeit viel mehr gelebt wird.»

Die Arbeitsgruppe hatte folgenden Passus vorgeschlagen: «Die offizielle Sprache der Gemeinde ist Französisch. Deutschsprachige können sich auf Deutsch an die Behörden wenden.» Mirjam Ballmer schlug vor, dies zu ergänzen: «Sie erhalten die Antwort auf Deutsch.»

Der Vorstand stellte sich hinter diesen Änderungsantrag, jedoch mit einer Ergänzung: dass die Antwort auf Deutsch innert vernünftiger Frist erfolge. Nur zwei Delegierte stimmten für den Antrag von Christa Mutter, alle anderen für jenen des Vorstands und von Mirjam Ballmer.

Damit wird der Vorstand nun das Fusionskonzept mit den Vorschlägen der Ad-hoc-Arbeitsgruppen ergänzen – und die neue Gemeinde wird offiziell nicht zweisprachig sein.

Das sagt Chefredaktor Christoph Nussbaumer zum Thema.

Zum Projekt

Die Übergangsregelungen sollen länger in Kraft bleiben

Die neun Gemeinden Avry, Belfaux, Corminboeuf, Freiburg, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran und Villars-sur-Glâne bereiten in der konstituierenden Versammlung eine Grossfusion vor. Die neue Gemeinde soll Fribourg-Freiburg heissen. Am 26. September stimmen die Einwohnerinnen und Einwohner in einer unverbindlichen Konsultativabstimmung über eine mögliche Fusion ab. Während der ersten Legislatur werden in der neuen Gemeinde alle bisherigen Gemeinden eine bestimmte Anzahl Mitglieder in den Gemeinde- und in den Generalrat entsenden können, damit sie in der neuen Gemeinde gleichberechtigt vertreten sind. Wegen der Pandemie wird die Fusion später in Kraft treten als gedacht. Darum soll nun auch die Übergangszeit mit garantierten Sitzen angepasst werden: Sie soll neu mindestens eine ganze Legislatur dauern. Tritt die Fusion also während der laufenden Legislatur in Kraft, werden die Übergangsbestimmungen für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 erneuert. njb 

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