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Die Öko-Qualitätsverordnung vom 4. Mai 2001 förder

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Die Öko-Qualitätsverordnung vom 4. Mai 2001 fördert die Anlage von wertvollen und vernetzten Lebensräumen für die wild lebenden Pflanzen und Tiere im Kulturland. Die Landwirte werden für die Anlage solcher ökologischer Ausgleichsflächen mit 500 Franken pro Hektare entschädigt. Die Ausrichtung dieser Beiträge setzt aber ein regionales Vernetzungsprojekt voraus, in dem genau definiert wird, welche Tier- und Pflanzenarten gefördert werden sollen.

Im Sensebezirk spielten die Gemeinden Düdingen, Schmitten, Tafers und Bösingen eine Vorreiterrolle und haben in den vergangenen Jahren für ihr Gemeindegebiet Vernetzungsprojekte ausgearbeitet. Auf Initiative des Gemeindeverbands Region Sense wurden nun die Grundlagen geschaffen für ein Vernetzungsprojekt, das die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche des Sensebezirks umfasst.

Regionalplanung und ökologischer Ausgleich im Einklang

Das Entwicklungskonzept 2010 der Region Sense enthält ein Aktionsblatt zum Thema Förderung einer aktiven Landschaftsplanung. In diesem Sinne betrachtet die Region Sense die Öko-Qualitätsverordnung als ideales Instrument, um die Ziele im Bereich der Landschaftsplanung umzusetzen und die Landschaft nicht nur als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, sondern auch für den Menschen aufzuwerten.

Landwirte und Gemeinden
als Hauptakteure

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