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Die Ortsplanung von Lurtigen wird angepasst

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Gemäss dem aktuellen Amtsblatt liegen derzeit die Änderungen zur Gesamtrevision der Ortsplanung von Lurtigen öffentlich auf. Laut Ammann Hans-Beat Johner wurde eine im Richtplan als zukünftige Bauzone vorgesehene Parzelle wieder gestrichen. Dies, weil sich der betroffene Landeigentümer gegen die Aufnahme seiner Parzelle als Bauland in den Richtplan wehrte.

 Weiter habe der Gemeinderat das im Bau- und Planungsreglement enthaltene Verbot für Fotovoltaik-Anlagen in der Ortsbildschutzzone leicht gelockert. «Neu sind nicht mehr alle Gebäude explizit mit einem Verbot belegt, sondern nur noch die geschützten Liegenschaften», erklärt Johner. Konkret bedeute dies, dass auf nicht geschützten Häusern innerhalb der Ortsbildschutzzone, die mit der Ortsplanung erweitert wird, Solarpanels nicht von vornherein verboten sind. Sie werden stattdessen im Rahmen eines Baugesuchs beurteilt. Gegen die Änderungen der Ortsplanungsrevision können innerhalb von 30 Tagen Einsprachen und Bemerkungen erhoben werden. luk

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