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«Die pädagogisch sinnvollste Strafe»

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Autor: karin aebischer

Ein Chauffeur belgischer Schulklassen, welche in Plaffeien weilten, ist am vergangenen Donnerstag auf dem Dorfplatz von einem Jugendlichen tätlich angegriffen worden. Dies geschah, nachdem der Chauffeur dem Jungen gesagt hatte, er solle es unterlassen, Gegenstände gegen den Bus zu werfen. Wie Kantonspolizei-Pressesprecher Hans Maradan auf Anfrage bestätigte, hat der Chauffeur daraufhin Strafklage eingereicht. Als mutmasslicher Täter konnte die Kantonspolizei einen 14-jährigen Jungen aus dem Sense-Oberland, ausfindig machen.

711 Arbeitstage angeordnet

Die Jugendstrafkammer des Kantons Freiburg wird diese Angelegenheit nun behandeln. Sie kann den Jugendlichen in einem solchen Fall zum Beispiel zu einer «persönlichen Leistung» verurteilen. Dies ist ein Arbeitseinsatz zu Gunsten von sozialen Einrichtungen oder öffentlichen Institutionen. Im Jahr 2009 hat der Sozialdienst der Jugendstrafkammer 711 solche Arbeitstage für 281 Minderjährige organisiert. Dies entspricht durchschnittlich zwei arbeitenden Minderjährigen pro Tag und Jahr, einschliesslich Sonntage. Die Arbeitseinsätze werden meist am Wochenende oder in den Ferien angeordnet.

Strafe nicht bloss erdulden

«Die persönliche Leistung ist die pädagogisch sinnvollste Strafe», sagt der Freiburger Jugendrichter Arthur Lehmann. Die Jugendlichen würden dabei nicht bloss eine Strafe erdulden, sondern müssen eine Leistung erbringen und können so die begangene Straftat auf diese Art wiedergutmachen. Bei schwerwiegenden Fällen wie einem bewaffneten Raubüberfall oder schwerer Körperverletzung kommt die Arbeitsleistung jedoch nicht in Frage. Hingegen kann sie bei einfacher Körperverletzung, Tätlichkeit, Beschimpfung oder zum Beispiel bei Belästigung mittels Handy ausgesprochen werden. Ordnet der Jugendrichter eine persönliche Leistung an, ist es am Sozialdienst, den Einsatz zu organisieren. «Uns stehen dazu im Kanton Freiburg rund 70 Institutionen zur Verfügung», sagt Corina Zurkinden, Sozialarbeiterin bei der Jugendstrafkammer. Die Auswahl sei gross und reiche vom Werkhof in Freiburg, dem Spital in Tafers bis zum Altersheim in Sugiez. «An vielen Orten werden die Jugendlichen sehr gerne aufgenommen.» Der Sozialdienst achte dabei darauf, dass die Arbeit zu den Fähigkeiten und zum Alter des Jugendlichen passt. Die Institutionen gehen keine Verpflichtung ein, eine erzieherische oder auszubildende Funktion wahrzunehmen. «Die Arbeit ist eine Strafe», betont Corina Zurkinden. Weil es bei der Verurteilung von Erwachsenen ein ähnliches Gefäss gibt, wurde der Platz in diesen Institutionen zeitweise knapp, und die Jugendstrafkammer hat sich auf die Suche nach neuen Orten gemacht, wo die Jugendlichen ihre Arbeitsleistungen verrichten können. Ein Infoanlass auf dem Sensler Oberamt im Frühjahr 2010 hat Wirkung gezeigt; gleich mehrere Sensler Gemeinden haben ihre Unterstützung angeboten.

In den meisten Fällen laufe der Arbeitseinsatz in den Institutionen ohne Probleme ab, erklären Corina Zurkinden und Arthur Lehmann. Von 284 Dossiers wurde im Jahr 2009 bei 36 eine Mahnung ausgesprochen. Bei 13 Dossiers blieb eine Mahnung wirkungslos, und das Dossier landete erneut beim Jugendrichter. «Die meisten sehen ein, dass sie gegen das Gesetz verstossen haben, nur sehr wenige leisten Widerstand», erklärt Corina Zurkinden.

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