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Die Pädagogische Hochschule etabliert sich in der nationalen Bildungslandschaft

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Die Pädagogische Hochschule (PH) Freiburg legitimiert ihr Dasein mit einem Gesetz von 1999, als sie den Platz des ehemaligen Lehrerseminars einnahm und das Bologna-Sys- tem noch nicht etabliert war. Inzwischen arbeitet die Pädagogische Hochschule mit der Universität zusammen, und die Forschung hat einen festen Platz eingenommen.

 Nun liegt der Entwurf eines neuen Gesetzes über die Pädagogische Hochschule vor. Die kantonale Erziehungsdirektion hat ihn gestern an einer Pressekonferenz vorgestellt, im Verlauf dieses Jahres wird er im Parlament behandelt, und 2016 soll das Gesetz in Kraft treten.

War erst eine Revision geplant, so ist aus dem Projekt ein rundum erneuertes Gesetz geworden. Mit diesem wer- den die Voraussetzungen geschaffen, dass die PH die eidgenössische Akkreditierung als Hochschule erhält und sich so auch weiterhin «Pädagogische Hochschule» nennen darf. Damit verbunden ist der Status einer eigenen Rechtspersönlichkeit.

Zweisprachigkeit gestärkt

Staatsrat Jean-Pierre Siggen (CVP) bezeichnete den Zeitpunkt für das neue PH-Gesetz als ideal. Nicht nur entspricht das PH-Gesetz einem neuen Bundesgesetz von 2015, sondern es orientiert sich auch an den Freiburger Gesetzen über die Universität und die Fachhochschulen, die 2014 erneuert wurden.

«Die PH erhält dank dem Gesetz einen Schutz, einen Namen und eine Akkreditierung», so Siggen. «Es trägt dem Übergang von einer sekundären zu einer tertiären Bildungseinrichtung Rechnung. Und es formalisiert den Stellenwert der Forschung.»

Für Rektorin Pascale Marro bringt das Gesetz eine grössere Autonomie in der Führung der Schule sowie eine Modernisierung der Strukturen. Die Zusammenarbeit mit der Universität werde noch verstärkt.

Konkret wird durch die im Gesetz vorgesehene Struktur die Zweisprachigkeit verstärkt, wie Carole Plancherel, stellvertretende Vorsteherin des Amtes für Universitätsfragen, erklärte. So werden neu in zwei der drei Organisationseinheiten der PH die deutsch- und französischsprachige Abteilung zusammengelegt, nämlich in den Bereichen Weiterbildung sowie Forschung und Dienstleistung für Dritte. Einzig bei der Grundausbildung verbleiben weiterhin zwei Abteilungen.

 Auch die Organisation der Direktion erfährt eine Veränderung. Das Rektorat und die Dekanate werden getrennt, und eine Person steht für Verwaltungsaufgaben bereit.

Mit dem Gesetz erhält auch der «Mittelbau», das administrative und technische Personal, mehr Mitbestimmungsrecht. Zudem ist die Rolle der kantonalen PH-Kommission besser definiert.

Zur neuen Struktur und dem im Gesetz festgehaltenen Grundsatz der Qualitätssicherung gehört die Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems. Auch dies ist eine Bedingung für die Anerkennung der Schule und ihrer Diplome auf eidgenössischer Ebene.

Keine zusätzlichen Stellen

Das Inkrafttreten des Gesetzes wird den Betrieb der PH nicht von einem Jahr zum anderen fundamental ändern. Viele der Änderungen wurden bereits im Verlauf der vergangenen fünf bis sechs Jahre umgesetzt, und sie funktionieren, so Rektorin Pascale Marro. Auch wird mit dem neuen Gesetz keine zusätzliche Stelle nötig. «Selbst wenn diese Änderungen bereits aufgegleist wurden, so sind mit dem neuen Gesetz die Kompetenzen nun klar», ergänzte Josef Catillaz, Abteilungsleiter der deutschsprachigen Grundausbildung.

Chronologie

Das bisherige Gesetz als Gründungsakt

Die Annahme des bisher gültigen PH-Gesetzes 1999 war ein historischer Akt. Es war der Gründungsakt der PH, die Lehrerbildung auf Vorschul- und Primarstufe verlagerte sich neu auf Hochschulniveau. Eine neue Institution entstand; es war aber nur der Anfang der Umsetzung. Die Diplome der PH sind seit 2005 von der Erziehungsdirektorenkonferenz und international anerkannt. 2011 erfolgt die Iso-Zertifizierung der Schule. Seit 2015 muss sich die PH am Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen richten.uh

Arbeitsklima: Ein Instrument, kein Zaubermittel

M it dem neuen Gesetz über die Pädagogische Hochschule (PH) Freiburg erhält diese modernere Strukturen und mehr Klarheit in den Entscheidungswegen. Rektorin Pascale Marro sieht diese Punkte als deutliche Verbesserungen gegenüber der bisherigen Regelung. «Das Gesetz gibt eine Antwort auf Unklarheiten, die für Unzufriedenheit gesorgt haben.»

Marro sprach damit an der gestrigen Pressekonferenz das gespannte Klima an, das 2012 bei einer Zufriedenheitsbefragung von einem Teil des Personals zum Ausdruck kam. Auswärtige Experten erhielten ein Mandat, um einen Bericht zu erstellen; das Mandat wurde aber frühzeitig abgebrochen (die FN berichteten).

Carole Plancherel, stellvertretende Amtsvorsteherin für Universitätsfragen, wies auf Evaluationen über den Betrieb der PH hin, die nun in das neue Gesetz eingeflos sen seien: «Sie haben zu meh reren Verbesserungen geführt.» Das Mitbestimmungsrecht des administrativen und technischen Personals ist ein Beispiel dafür. Wenn auch die neuen Strukturen zum Teil seit einigen Jahren eingeführt sind, so waren die Kompetenzen unter dem bisherigen Gesetz nicht klar geregelt, so Marro. Das neue Gesetz stelle aber kein Zaubermittel dar, sagte sie. «Es fand ein eigentlicher Paradigmenwechsel statt, und der brachte auch Ängste mit sich. Der in Angriff genommene Prozess geht noch weiter. Er hängt auch von den beteiligten Personen ab.»

Carole Plancherel ergänzte, dass weitere Details in Ausführungsreglementen zum Gesetz noch präzisiert werden müssen. uh

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