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Die Petition für Zeitzuschlag bei Nachtarbeit ist eingereicht worden

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Autor: walter buchs

freiburg Zusammen mit dem Berufsverband des Pflegepersonals verlangt der Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD, dass das Arbeitsgesetz im Kanton Freiburg auch für das Spitalpersonal eingehalten wird. Das einschlägige Bundesgesetz sieht für Nachtarbeit einen minimalen Zeitzuschlag vor. Im Gegensatz zu den meisten Kantonen wird ein solcher in Freiburg nicht gewährt. Hingegen gibt es in der Nacht einen Lohnzuschlag von 5.80 Fr/Std.

Um den Forderungen Nachdruck zu verschaffen, hatte die Gewerkschaft kürzlich einen Aktionstag durchgeführt (FN vom 11. März). Zudem wurden Ende Februar und Anfang März 1274 Unterschriften für eine Petition gesammelt. In dieser Petition wird verlangt, dass gemäss Arbeitsgesetz Zeitzuschläge von zehn Prozent rückwirkend gewährt werden. Zudem sollen ab Anfang 2010 Zeitzuschläge von 20 Prozent gewährt werden, wie das gemäss VPOD-Liste bereits in zahlreichen Kantonen der Fall ist. Dies würde bedeuten, dass jemand, der fünf Nachtdienste zu achteinhalb Stunden geleistet hat, einen zusätzlichen Ruhetag erhält. Um dies auszugleichen solle der Staat das nötige zusätzliche Personal anstellen.

«Für menschliche Arbeitsbedingungen»

«Wir kämpfen für menschliche Arbeitsbedingungen», betonte VPOD-Regionalpräsident Pierre Duffour am Freitag nach der Übergabe der Petition in der Staatskanzlei vor der Presse. Die Respektierung des Arbeitsgesetzes sei wirklich dringend, dies insbesondere in einer Zeit, in der der Kanton über ein Nettovermögen von 500 Mio. Fr. verfüge.

Dossier hat Priorität

Wie Gewerkschaftssekretärin Wyna Giller bekannt gab, hat der Druck, der vom Personal und der Gewerkschaft ausgeübt wird, dazu geführt, dass die zuständige Direktion das Dossier schneller behandeln wolle als bisher vorgesehen. Die zuständige Staatsrätin habe eingewilligt, die Verhandlungen noch vor dem Sommer zu beginnen.

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