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Die Politik redet weiterhin mit

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Die Vorgaben der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma haben es nötig gemacht: Wer in den Verwaltungsrat der Freiburger Kantonalbank will, muss über bestimmte Fachkompetenzen verfügen (siehe Kasten). Um den Vorgaben gerecht zu werden, musste der Kanton das Gesetz über die Kantonalbank anpassen (die FN berichteten). Insbesondere verändert sich damit das Vorgehen beim Bestimmen der Verwaltungsräte: Bisher wählten der Grosse Rat und der Staatsrat sechs Mitglieder und der Verwaltungsrat wählte selber seinen Präsidenten. Neu wird ein Wahlausschuss die Kandidatinnen und Kandidaten auswählen, anschliessend befindet die Finma über diese, bevor der Grosse Rat und der Staatsrat sie definitiv wählen.

Mehrheit in Wahlgremium

Gestern hat der Grosse Rat das neue Gesetz angenommen, die Schlussabstimmung fiel mit 79 gegen 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen klar aus. In der Debatte zeigte sich: Das Parlament will den Anforderungen der Finma Genüge tun, gleichzeitig aber den politischen Einfluss wahren. Dies verdeutlichte sich an verschiedenen Punkten: Der Staatsrat schlug vor, dass der Wahlausschuss aus neun Personen bestehen soll; vier Grossräten, zwei Staatsräten und drei Verwaltungsräten. Der Grosse Rat stimmte aber mit 79 zu 8 Stimmen dem Vorschlag der Kommission zu: Der Wahlausschuss wird somit auf sieben Personen reduziert und aus vier Grossräten, einem Staatsrat und zwei Verwaltungsräten bestehen. «So hat der Grosse Rat die Mehrheit», sagte Nicolas Kolly (SVP, Essert), Präsident der parlamentarischen Kommission.

Keine Chance hatte dafür der Vorschlag der Kommission, dass der Verwaltungsrat seinen Präsidenten selbst wählen kann. Der Grosse Rat folgte mit 80 zu 6 Stimmen dem Staatsrat: Dieser wird nun den Verwaltungsratspräsidenten bestimmen. «Die Verbindung zur Politik muss erhalten bleiben, schliesslich geniesst die Kantonalbank Staatsgarantie», hatte Finanzdirektor Georges Godel (CVP) zuvor argumentiert.

 Nicht nur den politischen, sondern insbesondere den parlamentarischen Einfluss hat sich der Grosse Rat bezüglich Jahresrechnung der Kantonalbank bewahrt: Der Gesetzesentwurf sah vor, dass der Staatsrat diese genehmigt und der Grosse Rat sie lediglich noch zur Kenntnis nimmt. «Wichtig ist, dass eine Debatte stattfindet, und das kann sie auch so noch», sagte Georges Godel. Anderer Meinung war Pierre Mauron (SP, Bulle). Er verlangte mittels Änderungsantrag, dass der Grosse Rat weiterhin über die Rechnung abstimmen kann.

Markus Bapst (CVP, Düdingen) stellte sich dagegen: «Das könnte ein Risiko sein. Wenn etwas schief läuft, kann es später heissen: ‹Ihr habt das übersehen›. Wer ist dann verantwortlich?», fragte er. Ähnlich sah es Nicolas Kolly: «Um über die Rechnung abzustimmen, braucht es Kompetenzen.» Er wies auch darauf hin, dass die Rechnung erst zum Grossen Rat komme, nachdem Revisoren und andere Kontrollstellen diese überprüft haben. «Der Grosse Rat kann sie eigentlich gar nicht mehr ablehnen.»

Bernadette Hänni-Fischer konterte dieser Argumentation: «Die Kantonalbank gehört der Bevölkerung, und wir sind deren Vertreter. Wir dürfen uns nicht von der Verantwortung wegstehlen.» Mit 53 zu 30 Stimmen bei drei Enthaltungen schloss sich der Grosse Rat schliesslich dem Änderungsantrag an.

Grossräte nicht privilegiert

Keine Chance hatten dafür zwei Änderungsanträge von Yvan Hunziker (FDP, Semsales): Zum einen hatte er vorgeschlagen, dass der Grosse Rat seine Mitglieder im Wahlausschuss bestimmt. Der Grosse Rat lehnte den Antrag mit 59 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, so dass wie vom Staatsrat vorgeschlagen das Büro des Grossen Rates die Mitglieder des Wahlausschusses bestimmt. Den Ausschlag für den Entscheid gaben in erster Linie praktische Gründe: Der jetzige FKB-Verwaltungsrat ist noch bis Ende Dezember im Amt, aufgrund der kantonalen Wahlen wäre es dem Grossen Rat kaum möglich, den Wahlausschuss vor Dezember zu bestimmen.

 Zum anderen beantragte Yvan Hunziker, dass der Wahlausschuss Verwaltungsratskandidaten aus dem Grossen Rat begünstigt, wenn diese die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Verschiedene Grossräte wiesen darauf hin, dass dieser Passus unnötig sei, schliesslich stelle der Grosse Rat im Wahlausschuss die Mehrheit. Das Parlament lehnte den Antrag mit 53 zu 34 Stimmen ab.

Anforderungen: Weisung ist noch nicht in Kraft

Z u Beginn der Debatte über die Freiburger Kantonalbank stellte Grossrat Emanuel Waeber (SVP, Heitenried) vergeblich einen Rückweisungsantrag. Er argumentierte, dass die Anforderungen der Finanzmarktaufsicht für die Bankverwaltungsräte erst im Herbst definitiv feststünden. Im Voraus solle der Kanton das Gesetz nicht ändern, so Waeber. Der Kommissionspräsident Nicolas Kolly (SVP, Essert) wies jedoch darauf hin, dass die entsprechende Weisung in Vernehmlassung sei und kaum grosse Änderungen erfahren werde. Sicher müsse der Gesamtverwaltungsrat über Kenntnisse im Bank-, Steuer- und Rechtswesen sowie im Risikomanagement verfügen. mir

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