«Polizistinnen und Polizisten sind nicht strafbar, wenn sie in Ausübung ihres Amtes gegen Verkehrsregeln verstossen und dabei verhältnismässig vorgehen. Dazu gehört es auch, dass die Polizei einen Radar in einem Parkverbot aufstellen darf.» Das schreibt das Kantonsgericht in einem kürzlich publizierten Urteil, in dem es die Beschwerde eines Temposünders abwies. Der Franzose war in einem Dorf von einem Polizeiauto geblitzt worden, das auf einem privaten Grundstück im Parkverbot stand.
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Bericht Seite 2