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Die Polizei lässt sich nicht in die Irre führen

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Die Freiburger Kantonspolizei entdeckt alles. Auch Autospuren an einem Betonpfeiler. Doch der Reihe nach: Eine 27-jährige Frau aus dem Saanebezirk hat vor zwei Jahren eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Sie behauptete, auf dem Parkplatz vor ihrem Büro sei ihr Auto beschädigt worden.

Die Polizisten, welche die Beulen am Auto begutachteten, fanden jedoch keine Schäden, die durch ein anderes Auto hätten verursacht werden können. Vielmehr entdeckten sie Spuren eines Betonpfeilers–und kurz darauf den dazugehörigen Pfeiler in der Tiefgarage unter der Wohnung der Frau. Und am Pfeiler fanden sie Rückstände der Alu-Felgen des Autos.

Bei Befragungen durch die Polizei bestritt die Frau, in den Pfeiler gefahren zu sein. Später sagte sie, dies sei zwar möglich, doch habe sie es sicher nicht bemerkt–sonst hätte sie ja keine Anzeige eingereicht.

Bedingte Geldstrafe

Staatsanwalt Jean-Luc Mooser glaubte ihr nicht. Der Zusammenstoss mit dem Betonpfeiler müsse so heftig gewesen sein, dass die Frau ihn bemerkt haben müsse, schreibt Mooser im Strafbefehl. Er verurteilt die Frau wegen Irreführung der Justiz und wegen Verstosses gegen die Strassenverkehrsregeln–sie war beim Manövrieren nicht aufmerksam genug gewesen–zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommen eine Busse von 300 Franken und die Verfahrenskosten, was unter dem Strich 835 Franken macht–die Autoreparatur nicht miteingerechnet. njb

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