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Die Praxis bei Ergänzungsleistungen wird vorderhand nicht geändert

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Wie die Finanzierung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV zwischen dem Kanton und den Gemeinden geregelt wird, ist im Kanton Freiburg seit mehreren Jahren nicht definitiv geregelt. Früher hatten die Gemeinden 25 Prozent der Finanzierung und der Verwaltungskosten getragen.

Wegen der Ungewissheit, wie der Finanzausgleich und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sich auf Freiburg auswirken würden, übernahm der Kanton dann vorerst die gesamte Finanzierung und sorgte für einen kostenneutralen Ausgleichsmechanismus. Dieses Provisorium wurde später nochmals verlängert, insbesondere hinsichtlich der Ausarbeitung der neuen Gesetzgebung über betagte und behinderte Personen «Senior plus».

Nun sind sowohl die Auswirkungen des Finanzausgleichs wie auch das Konzept von «Senior plus» bekannt, und der Staatsrat sieht keinen Grund, etwas an der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden zu ändern. Er schlägt deshalb in seiner Botschaft an den Grossen Rat vor, das jetzige Finanzierungsmodell auch in Zukunft im Gesetz über die Ergänzungsleistungen zu belassen.

Da aber einige Bestimmungen von «Senior plus» erst ab 2018 umgesetzt werden, will der Staatsrat mögliche Änderungen in Zukunft nicht ausschliessen. Er hält deshalb eine gewisse Flexibilität bei der Finanzierung der Ergänzungsleistungen für angebracht.

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