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Die Rechnung ging für die Gemeinden weitgehend auf

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Autor: Anton jungo

Freiburg«Die Ergebnisse für die Gemeinden insgesamt liegen sehr nahe bei den im Herbst 2007 anhand des Voranschlags 2008 durchgeführten Schätzungen», hält die kantonale Finanzdirektion in einer Mitteilung vom Freitag zur Einführung der NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen) fest. Es gebe zwar Abweichungen in gewissen Bereichen, doch diese würden sich tendenziell aufheben. Für die Gemeinden einer Stichprobengruppe habe es sogar positive Veränderungen gegeben.

Nettoaufwand von drei Millionen

Die Netto-Auswirkungen der Einführung der NFA belasten die Gemeinden insgesamt mit 5,1 Millionen Franken. Dieser Betrag steht im Zusammenhang mit der Regelung von Übergangsproblemen im Bereich der IV. «Ohne diesen Betrag, der ab 2009 komplett verschwinden wird, hätten die Gemeinden 2008 insgesamt von einer Entlastung von rund zwei Millionen Franken profitiert», stellt die Finanzdirektion fest.

Der Nettoaufwand für die Gemeinden betrug etwas mehr als drei Millionen Franken. Dies entspricht rund 0,5 Prozent der direkten Gemeindesteuern und 0,25 Prozent der laufenden Ausgaben der Gemeinden.

Gesetzlich geregelt

Die finanziellen Auswirkungen der NFA für die Gemeinden wurden im Gesetz vom 12. Juni 2007 geregelt. «Man hat sich damals für ein globales Vorgehen entschieden, das sicherstellen sollte, dass die NFA den Gemeinden insgesamt unter dem Strich keine Mehrkosten bringt, ohne aber die Kostenneutralität in jedem der elf betroffenen Bereiche und für jede einzelne Gemeinde garantieren zu wollen», hält die Finanzdirektion fest.

Der Grosse Rat hatte zur Kompensation der NFA-bedingten Mehrkosten für die Gemeinden die folgenden Kompensationsmassnahmen gutgeheissen: vollständige Übernahme der Finanzierung der AHV/IV-Ergänzungsleistungen durch den Staat, vollständige Übernahme der Finanzierung der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung, Übernahme der gesamten Finanzierung der Familienzulagen in der Landwirtschaft durch den Staat und Zuweisung eines jährlichen Betrags von drei Millionen Franken zur freien Verfügung für drei Jahre.

Laufende Überprüfung

Die finanziellen Auswirkungen der NFA für die Gemeinden für das Jahr 2009 werden im Laufe des zweiten Quartals 2010 anhand der vom Staat und den Gemeinden veröffentlichten Rechnungen berechnet werden können. «Der Staatsrat wird Anfang Herbst 2010 anhand der Ergebnisse der Rechnungsjahre 2008 und 2009 eine definitive Stellungnahme abgeben und allfällige Änderungsvorschläge für die finanzielle Aufteilung zwischen Staat und Gemein den unterbreiten», heisst es abschliessend in der Mitteilung.

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