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Die «Rettungsaktion Emaf» kostet den Kanton 9,2 Millionen Franken

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Autor: Regula Saner

«In Wirklichkeit handelt es sich praktisch um eine Rettungsaktion, um den Fortbestand der Ausbildung in Multimediagestaltung im Kanton Freiburg sicherzustellen.» So begründet der Staatsrat in seiner Botschaft zuhanden des Grossen Rates den Kauf der Multimediaschule Emaf auf der Perolles-Ebene (siehe auch FN vom 30. Oktober).

Kaufpreis unter Versicherungspreis

In der Dezembersession wird sich der Grosse Rat dazu äussern müssen. Der Verpflichtungskredit für den Erwerb des Gebäudes «La Timbale» und seiner Ausstattung beträgt 9,15 Millionen Franken. Auf 7,6 Millionen Franken wurde der Wert der Liegenschaft geschätzt, auf 1,4 Millionen die Ausstattung. Zum diesem Kaufpreis sind noch 50 000 Franken für die Transaktionskosten und 100 000 Franken für das Computernetzwerk des Gebäudes hinzuzurechnen.

Erwähnenswert sei, so der Staatsrat, dass der Gebäudeversicherungswert 8,2 Millionen Franken betrage und damit über dem Kaufspreis liege. Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, wird die Privatschule Emaf ab dem 1. September 2009 zur Staatsschule.

Der Name «Emaf» darf allerdings nicht weiter verwendet werden. Künftig wird die Ausbildung zur Multimediagestalterin respektive zum Multimediagestalter den Lehrwerkstätten Freiburg (LWF) angegliedert.

Wissenschafts- und Technologiepol

Für den Staatsrat steht die Übernahme der Privatschule auch im Einklang mit einer übergeordneten Strategie, wie er in seiner Botschaft weiter schreibt. «Das Timbale-Gebäude befindet sich auf der Perolles-Ebene, so dass der Kanton dort über ein komplettes und sich ergänzendes Ausbildungsangebot in technischen Bereichen verfügt.» Die LWF stünden schon heute in engem Kontakt mit den vor Ort angesiedelten Hochschulen. Dieser Kontakt werde sich künftig noch verstärken, namentlich im Rahmen des Wissenschafts- und Technologiepols, der zurzeit im Aufbau sei.

Schliesslich weist die Freiburger Regierung noch darauf hin, dass die Umnutzung des Gebäudes durch die aktuellen Eigentümer zu einem anderen Zweck als der Berufsbildung zur Folge gehabt hätte, dass die vom Bund für die Renovations- und Umbauarbeiten gewährten Subentionen zurückerstattet werden müssten. «Angesichts des Umfangs der zurückzuerstattenden Beträge und der finanziellen Lage der Emaf wäre es kaum möglich, dieser Pflicht nachzukommen.»

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