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Die Revision der Pensionskasse ist reif für das Parlament

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Über 30 Varianten standen insgesamt zur Diskussion, wie der Vorsorgeplan der Pensionskasse des Staatspersonals so revidiert werden kann, damit diese auch in Zukunft ihren Verpflichtungen gegenüber den Versicherten nachkommen kann: Bis 2052 muss ein Deckungsgrad von 80 Prozent erfüllt sein.

Am 25.  September präsentierte der Staatsrat die mit den Sozialpartnern ausgehandelte Variante, und diese legt er nun auch dem Kantonsparlament vor. Seit Ende September hat sich an den Eckpfeilern der Reform nichts mehr geändert, wie gestern an einer Medienkonferenz bekannt wurde. Im Zentrum steht der Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Vorgesehen sind Übergangsmassnamen zur Abfederung der Auswirkungen auf die Renten der älteren Kantonsangestellten. Die Arbeitgeber sollen dafür 380 Millionen Franken zur Verfügung stellen, wie Sozialdirektorin Anne-Claude Demierre (SP) erklärte. Zu 91  Prozent trägt der Kanton diese Kosten, zu 9 Prozent andere Arbeitgeber wie einige Gemeinden, präzisierte Finanzdirektor Georges Godel (CVP).

Bis 9,8 Prozent Einbussen

Die Beitragszahlungen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer werden um je ein Prozent erhöht. Gleichzeitig steigen auch die Gutschriften an diese Beiträge mit steigendem Alter. Bisher galt bei der Pensionskasse ein fixer Beitragssatz. Die Staatsangestellten sollen zudem ab 2021 in den Genuss einer Lohnerhöhung von 0,25 Prozent kommen.

Mit diesen Massnahmen soll garantiert werden, dass die Renteneinbussen für Betroffene maximal 9,8 Prozent betragen. Für Staatsangestellte unter 34  Jahren werden sogar höhere Renten errechnet.

Sollte die Revision nicht angenommen werden, würden gemäss Gilles André, Direktor der Pensionskasse, nach bisherigen Berechnungen Renteneinbussen von bis knapp 20  Prozent drohen. Nun sei eine neue Weisung eingegangen, den technischen Zinssatz zur Rendite auf 1,75 Prozent zu senken. Somit drohten gemäss André gar Renteneinbussen bis 28 Prozent.

Mit dem neuen Gesetz kann die Pensionskasse mehrere Vorsorgepläne zur freien Wahl vorsehen. Somit haben Versicherte die Möglichkeit, ihre Altersleistungen individuell aufzubessern.

Noch nicht in allen Einzelheiten geregelt ist eine Lösung für Beamte mit Polizeigewalt, die obligatorisch mit 60 Jahren in Pension gehen. Gabrielle Merz, Chefin des Amts für Personal und Organisation, sagte, es brauche noch Gespräche mit den Personalverbänden über die Modalitäten der Kompensation und der Übernahme der Kosten. Grundsätzlich sind aber auch diese in den 380 Millionen Franken der Arbeitgeber enthalten.

Nach dem Parlament vors Volk

Merz ging auch auf eine mögliche Pensionierungswelle von Personen ab dem 58. Altersjahr ein, die sich noch unter dem altem Regime pensionieren lassen wollen. Dem wolle man mit mehr Ausbildungsplätzen beim Lehrpersonal, einer Nachfolgeplanung mit Gesprächen zwischen Vorgesetzten und älteren Mitarbeitenden sowie einer neuen Personalpolitik begegnen.

Mit der Überweisung an den Grossen Rat kann sich die parlamentarische Kommission noch dieses Jahr des Dossiers annehmen. Die Beratung im Plenum soll Anfang 2020 erfolgen. Nach einer obligatorischen Volksabstimmung soll der Vorsorgeplan am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Reaktion

VPOD bleibt bei seinem Widerstand

Der Staatsrat hat betont, dass die Pensionskassenreform mit den Sozialpartnern erarbeitet wurde, etwa mit dem Dachverband der Staatsangestellten Fede. Nicht ins Boot holen konnte er den Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD). Dieser schrieb gestern in einem Communiqué von einer unverhältnismässigen Reform. Die Rentenkürzungen seien massiv, und der Staat beteilige sich nicht ausreichend. Der VPOD wolle die Revision bis zum Schluss bekämpfen.

 

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