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Die Sache mit dem Territorialitätsprinzip

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Brief an die FN

Die Sache mit dem Territorialitätsprinzip

In seinem Leserbrief vom 22. Juli befürwortet Ambros Lüthi die wortwörtliche Erwähnung des TP (Territorialitätsprinzips) in der neuen Kantonsverfassung. Er stellt sich damit gegen die von der DFAG in dieser Frage eingenommene Haltung, wie sie an der Mitgliederversammlung vom 22. Mai einstimmig beschlossen wurde. Ja, er wirft dem Vorstand dieses Vereins vor, seine Mitglieder bezüglich des TP irregeführt zu haben. Diesen schwer wiegenden Vorwurf können wir nicht im Raume stehen lassen, zumal er falsch ist und auf mangelnder Kenntnis des Problems beruht.

Hier der Versuch, einen nicht ganz einfachen Sachverhalt und damit die Haltung der DFAG zu erklären.

«Territorialität» hat etwas mit «Territorium» zu tun. Ein Territorium ist ein Gebiet, das durch eine genau festgelegte Grenze bestimmt ist. Die Schweiz, der Kanton Freiburg, die Gemeinden sind politische Territorien. Zum Begriff «Territorium» gehört also notwendigerweise die «Grenze». Ein Gebiet, das nicht durch eine Grenze eingezäumt ist, ist kein Territorium, so ist beispielsweise die «Romandie» kein Territorium.

Wenn nun im Bezug auf die Amtssprachen im Kanton Freiburg von «Territorialitätsprinzip» die Rede ist, dann setzt das voraus, dass es «Sprachterritorien» gibt, also genau abgegrenzte Gebiet, in denen eine bestimmte Sprache und allein diese Sprache als Amtssprache anerkannt wird. Logischerweise müssen nach dem TP im Kanton Freiburg das französische und das deutsche «Sprachterritorium» fein säuberlich durch eine Grenze, eine auf der Karte eingetragene Linie, voneinander getrennt werden oder wie sich ein prominenter Verfechter des TP ausdrückte: «Dans ce canton, il y a des communes francophones et des communes alémaniques et entre les deux, il n’y a rien du tout.» Und er hat Recht, denn wenn das TP in der Verfassung steht, dann heisst es das und nichts anderes.

Es gibt rechtlich keine zweisprachigen Gemeinden mehr, sondern im besten Fall noch Gemeinden mit befehlenden sprachlichen Mehrheiten und geduldeten Minderheiten. Die Stadt Freiburg beispielsweise wäre eine französischsprachige Stadt mit einer deutschen Minderheit, die Stadt Murten eine deutschsprachige Stadt mit einer französischsprachigen Minderheit. Offiziell zweisprachige Gemeinden gibt es nicht mehr. Ja sogar der Kanton Freiburg ist in den Augen der «Territorialisten» kein zweisprachiger Kanton, sondern «un canton romand avec une minorité alémanique». Und das sollen wir Freiburger uns gefallen lassen?

«Warum nicht?» werden viele sagen, «das sind doch theoretische, juristische Überlegungen, die keinen Einfluss auf das Zusammenleben haben.». Dem ist nicht so. Ganz abgesehen davon, dass wir Deutschfreiburger das Recht in Anspruch nehmen müssen, auch kulturell als vollwertige Mitbürger und nicht als «Minderheit» angesehen zu werden, kann das TP in der Verfassung besonders im Bereich der Schule für die deutschsprachigen Minderheiten in mehrheitlich französischsprachigen Gemeinden oder auch umgekehrt für die französischsprachigen Kinder in mehrheitlich deutschsprachigen Gemeinden schwere Nachteile haben. «Amtssprache» heisst nämlich auch, dass der Unterricht an den öffentlichen Schulen in dieser Sprache zu erfolgen hat.

Konkret heisst das, dass beispielsweise französischsprachige Kinder, die im Kleinschönberg in der Gemeinde Tafers wohnen, nicht mehr die französischsprachigen Schulen der Stadt Freiburg besuchen dürften. Der Fall des deutschsprachigen Schülers von Granges-Paccot, dem vom Verwaltungsgericht im Namen des TP verboten wurde, die deutschen Schulen der Stadt zu besuchen, beweist, dass nicht nur die CRPF, sondern auch die kantonale Rechtsprechung das TP im Sinne von «eine Gemeinde, eine Sprache» auslegt.

Ambros Lüthi wirft der DFAG sodann auch vor, den Absatz 3 des Artikels 7, in dem von der Sprache der Gemeinden die Rede ist, unterschlagen zu haben; er glaubt nämlich, dass mit dieser Bestimmung der Fortbestand zweisprachiger Gemeinden gesichert sei. Es ist rätselhaft, woher er diese Ansicht nimmt, ist doch in diesem Absatz von «Gemeinden mit angestammten sprachlichen Minderheiten», nicht von zweisprachigen Gemeinden die Rede. Zudem heisst es dort, in solchen Gemeinden «können» Deutsch und Französisch Amtssprachen sein und nicht «sind» Deutsch und Französisch Amtssprachen. Ein ganz wesentlicher Unterschied, denn wer bestimmt in solchen Gemeinden, ob die Sprache der Minderheit auch als Amtssprache anerkannt wird? Natürlich die Mehrheit, und die Chancen, dass diese Ja sagt, sind nicht sehr gross, da ja meistens die Anerkennung der Zweisprachigkeit auch mit Kosten verbunden ist.

Nicht nur die DFAG, auch der Deutschfreiburger Heimatkundeverein vertritt in Bezug auf das TP die Auffassung, dass das TP als juristischer Begriff nicht in der neuen Kantonsverfassung stehen sollte. Zahlreiche Zuschriften aus dem deutschen Kantonsteil (beileibe nicht nur aus dem Sensebezirk) lassen vermuten, dass es uns zwar gelungen ist, die Deutschfreiburger von der Schädlichkeit dieses Prinzips für das Zusammenleben der beiden Sprachgemeinschaften, aber auch für das Ansehen des Kantons nach aussen zu überzeugen, nicht aber unsere französischsprachigen Mitbürger.
Es ist bedauerlich, dass die Auseinandersetzung um diese Frage zu einer Polarisierung Deutsch-Welsch geführt hat und dass es wohl auch bis zur Abstimmung über die Verfassung so bleiben wird. Wenn von prominenter welscher Seite, und zwar von allen Parteien, das Thema TP zum Tabu erklärt wird, dann ist eben eine sachliche Auseinandersetzung nicht möglich. Diese hat seinerzeit in der Kommission 1 stattgefunden und kein geringerer französischsprachiger Experte als Professor Joseph Voyame hat den Mitgliedern dieser Kommission davon abgeraten, das TP in die Verfassung aufzunehmen.

Im Hinblick auf die 2. Lesung werden wir uns bemühen, unseren Standpunkt auch möglichst vielen «amis romands» zu erläutern und sie von dessen Richtigkeit zu überzeugen; dies nachdem, wie wir hoffen, fast alle Deutschfreiburger begriffen haben, worum es geht.

Josef Vaucher, Präsident der DFAG,

Verfassungsrat

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