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Die Schiessstände dürfen ab Montag öffnen

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In halboffenen Schiessständen ist der Schiessbetrieb ab Montag wieder erlaubt.
Corinne Aeberhard/a

Mit einem Schutzkonzept ist es ab dem 1. März wieder erlaubt, in halboffenen Schiessständen zu schiessen. Wettkämpfe bleiben jedoch verboten – ausser für Kinder und Jugendliche.

Freude bei den Schützengesellschaften: Am 1. März kann die Schiesssaison starten – unter Einhaltung von Schutzkonzepten. Das teilt der Schiesssportverband des Sensebezirks mit und verweist für die Details auf den Schweizer Schiesssportverband.

«Konkret dürfen halboffene Schiessstände mit einem Schutzkonzept geöffnet werden», heisst es beim nationalen Verband. Diese Schiessstände, die auf mindestens einer Seite zu den Zielen im Freien hin offen sind, seien sehr gut belüftet. Die Schützenvereine müssen dafür sorgen, dass sich nur der Schützenmeister und jene Personen, die gerade schiessen, im Schützenhaus aufhalten. Mehr als 15 Personen sind nicht erlaubt. Zuschauer dürfen sich im Schützenhaus nicht aufhalten. Eine Maskentragpflicht gilt, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Sanitäranlagen und Garderoben in den Schützenhäusern dürfen genutzt werden unter Einhaltung eines Schutzkonzepts.

Schiesskeller und andere Indoor-Schiessanlagen müssen geschlossen bleiben. Auch die Einzelnutzung von solchen Bereichen ist zurzeit nicht erlaubt, so der Schweizer Schiesssportverband.

Wettkämpfe seien für Personen mit Jahrgang 2000 oder älter sowohl in Innen- als auch in Aussenbereichen weiterhin verboten. Hingegen dürfen Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger ab dem 1. März uneingeschränkt Trainings- und Wettkampfaktivitäten aufnehmen, jedoch ohne Publikum. Somit seien auch J+S- sowie Jungschützenkurse erlaubt.

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