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«Die schönste Militäranlage der Schweiz»

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Seit 2016 steht in Schwarzsee das neue Ausbildungszentrum für die Zivildienstleistenden. Doch was geht auf diesem Campus eigentlich so vor sich? Wir haben nachgefragt bei Joél Schaller. Der zwanzigjährige Bösinger leistet zurzeit seinen Zivildienst im Pflegeheim Bachtela und hat dieses Jahr gleich drei einwöchige Kurse im Ausbildungszentrum absolviert.

Anreise in Extrabussen

«Die Kurswoche beginnt immer montags mit der Anreise. Dabei sind die TPF jeweils sehr gut organisiert, es gibt Extrabusse nur für die Zivis. Die Stimmung auf der Anreise ist immer eher ruhig, da die Leute sich noch nicht kennen, ganz im Gegenteil zur Rückreise am Freitag.

Sobald das Check-in erfolgt ist, kann man die Räume beziehen. Die Räume sind sehr schön. Wenn es eine Militäranlage wäre, würde sie auf alle Fälle den Preis für die schönste Militäranlage der Schweiz gewinnen.

Am Montag dauern die Kurse wegen der späten Anreise bis spätabends, aber dann folgt während mehrerer Tage eigentlich immer das gleiche Programm: Nach dem Frühstück beginnen um acht Uhr morgens die Kurse. Die Inhalte variieren je nach Kurs, sind aber stets auf den Einsatz abgestimmt.

Viel Zeit für die Vermittlung

Im Kurs Kommunikation und Betreuung haben wir beispielsweise anhand von Modellen viele Grundlagen der Kommunikation vermittelt bekommen. Dazu zählt zum Beispiel, wie man Missverständnisse aus der Welt schafft oder wie man Schwierigkeiten vorbeugt. Meine Kurse waren jeweils sehr abwechslungsreich gestaltet – mit Frontalunterricht, Gruppenarbeiten und Rollenspielen. Das Ziel der Kurse ist natürlich, alle Teilnehmer auf den gleichen Wissensstand zu bringen, doch manchmal merkt man schon, dass die Leiter für den Stoff sehr viel Zeit zur Verfügung haben.

Am Mittag und am Abend lockert sich die Stimmung unter den Teilnehmenden dann jeweils auf, wenn sie gemeinsam in der Kantine essen.

Die Mahlzeiten sind wirklich ausserordentlich gut, es gibt immer auch eine vegetarische Option. Als Omnivore muss man allerdings aufpassen, dass man nicht immer das normale Menü nimmt, denn sonst isst man in dieser Woche acht Mal Fleisch.

Viele Freizeitmöglichkeiten

Wenn die langen Kurstage zu Ende sind, bietet der Campus Schwarzsee insbesondere im Sommer zahlreiche Freizeitaktivitäten. Es ist sehr leicht, sich mit ein paar Leuten zusammenzutun und etwas zu unternehmen. Dann sind die Zivis jeweils in Gruppen im oder um den See unterwegs oder nutzen eine der zahlreichen Sportanlagen, die auf dem Campus vorhanden sind. Und schliesslich lässt man den Abend gemeinsam in der campuseigenen Bar ausklingen.»

Fakten

Klarheit im Dienstewirrwarr

Militär, Zivilschutz, Zivildienst oder Wehrpflichtersatz – für Aussenstehende gleicht das System der Dienstpflicht in der Schweiz oft einem grossen Wirrwarr. Hier soll geklärt werden, was die verschiedenen Dienste unterscheidet und wer was absolvieren muss. Bei der für alle Schweizer obligatorischen Rekrutierung wird zunächst die Diensttauglichkeit festgestellt. Militärdiensttauglich ist aus medizinischer Sicht, wer körperlich, intellektuell und psychisch den Anforderungen des Militärdiensts genügt, wie die Schweizer Armee auf ihrer Internetseite festhält. Wer von den Armeeärzten als diensttauglich eingestuft wurde, ist zum Militärdienst verpflichtet. Wer als diensttauglich eingestuft wurde, aber den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hat die Möglichkeit, stattdessen den zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten. Dieser dauert eineinhalbmal so lange wie der Militärdienst. Wer bei der Diensttauglichkeitsprüfung gewisse medizinische Bedingungen nicht erfüllt, wird als untauglich eingestuft. Sind die Defizite gering und wird die Person als schutztauglich eingestuft, so unterliegt sie bis zum vierzigsten Altersjahr der Schutzpflicht (Zivilschutz). Wer als doppelt untauglich eingestuft wird, muss per Gesetz eine Wehrpflichtabgabe entrichten. Diese Abgabe beträgt drei Prozent des Jahreslohns, mindestens aber 400 Franken jährlich. Ebenfalls Wehrpflichtersatz bezahlen müssen Soldaten, Zivildienstleistende und Zivilschützer, welche in einem Kalenderjahr ihrer Dienstpflicht nicht nachkommen können.

sk

Quelle: Schweizer Eidgenossenschaft

Interview

Was ist der Zivildienst?

Christoph Hartmann, Direktor des Bundesamts für Zivildienst (Zivi), klärt Fragen zum Zivildienst.

Welche Bedingungen müssen junge Menschen für den Zivildienst erfüllen?

Wer ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst stellt, muss deklarieren, dass er den Militärdienst aus Gewissensgründen nicht leisten kann und bereit ist, ersatzweise einen 1,5 Mal so langen Dienst zu leisten wie die Dauer der nicht geleisteten Militärdiensttage.

Wie ist das Verhältnis zwischen Zivi und Armee?

Es ist auch aus Sicht des Zivi wichtig, dass Armee und Zivilschutz genügend alimentiert sind. Beide haben im Unterschied zum Zivildienst einen gesetzlich definierten Personalbestand, mit dem die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt Zivi, der Armeeführung und dem kantonal organisierten Zivilschutz ist eng, konstruktiv und lösungsorientiert.

Welche Art von Aufgaben erledigt denn ein typischer Zivi in der Regel?

Die Betreuung von Menschen – sei es in Alters- oder Pflegeheimen, in Einrichtungen für beeinträchtigte Menschen oder Kindertagesstätten – ist eine Kernaufgabe. Daneben sind auch Einsätze im Umweltschutz häufig wie die Bekämpfung von Neophyten oder der Bau von Trockenmauern.

Wo können Einsatzbetriebe die Einsatzpflichtigen einsetzen? Welchen Mehrwert bieten die jungen Männer?

Die Aufgaben, die ein Zivildienstpflichtiger verrichtet, werden in einem vom Bundesamt geprüften Pflichtenheft festgelegt. Zivis sind eine ergänzende Unterstützung in den Betrieben, dürfen jedoch keine lohnempfangenden Mitarbeiter ersetzen oder konkurrenzieren.

Was passiert mit Zivis, die ihrer Einsatzpflicht nicht nachkommen?

Ein sehr grosser Teil der Zivis nimmt die Einsatzpflicht sehr gut wahr. Wer der Einsatzpflicht nicht nachkommt, wird von Amtes wegen für einen Einsatz aufgeboten und hat eine finanzielle Abgabe für den dadurch verursachten administrativen Aufwand zu leisten. Das Zivildienstrecht kennt darüber hinaus auch Strafbestimmungen bei einer Zivildienstverweigerung oder einem Zivildienstversäumnis.

sk

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