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Die Schulkosten sind kein Zankapfel mehr

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Mehr als ein Jahr ist es her, seit das Bundesgericht entschieden hat, dass Kosten für schulische Aktivitäten nicht länger den Eltern in Rechnung gestellt werden dürfen. Nun steht für den Kanton Freiburg eine Lösung kurz bevor. Morgen Dienstag wird der Grosse Rat über eine Änderung des Schulgesetzes und des Gesetzes über die Schulpädagogik beraten, welche die Finanzierung dieser Aktivitäten neu regelt.

Dabei geht es nicht nur um die Schullager und -ausflüge, von denen nach dem Gerichtsurteil vor allem die Rede war. Auch Kosten für das Schulmaterial sollen nun klar geregelt werden.

Auf Wunsch der Gemeinden

Der Staatsrat hatte ursprünglich vier Varianten zur Finanzierung in Vernehmlassung gegeben, nun steht jene Lösung zur Debatte, die vom Gemeindeverband gewünscht wurde. Demnach soll der Staat im Sinne einer Aufgabenentflechtung die Kosten für das Schulmaterial übernehmen, während die Gemeinden die Ausgaben für kulturelle und sportliche Aktivitäten tragen.

Diese Aufteilung scheint nun unbestritten zu sein. Die beratende Kommission des Gros­sen Rats hat ihr einstimmig ­zugestimmt. Sie schlägt aber zwei Änderungen vor. So sollen nicht nur die Kosten für das Lehrmaterial, sondern auch dessen Verwaltung vom Staat bezahlt werden. Auch will die Kommission diese Lösung ab dem Schuljahr 2020/21 dauerhaft einführen. Der Staatsrat sah eine provisorische Lösung von zwei Jahren vor.

Eine weitere Änderung des Gesetzes beschäftigt sich mit den Kosten eines Schulkreiswechsels aus sprachlichen Gründen. Gemäss dem Vorschlag regelt die Wohnsitzgemeinde eines Schülers in ihrem Schulreglement, welchen Anteil die Eltern zu tragen haben.

Schliesslich finden weitere Neuerungen Niederschlag im Gesetz. Diese werden am Mittwoch im Grossen Rat behandelt. Dazu gehören etwa das Verbot oder die Beschränkung des Verkaufs von Softdrinks und Schokoriegeln an Schulen, die Unterrichtszeiten auf Sekundarstufe  1 sowie die Schaffung einer Relaisklasse auf Primarstufe (die FN berichteten).

Am Mittwoch befasst sich der Grosse Rat zudem mit einer Motion über die Voraussetzungen zum Zustandekommen eines Referendums oder einer Volksinitiative. Die Motion verlangt, die Unterschriftenzahl von heute 6000 auf 5000 zu senken und die Frist zur Unterschriftensammlung von 90 auf 180 Tage zu verlängern.

Der Staatsrat beantragt die Ablehnung der Motion. Die Volksrechte im Kanton seien genügend entwickelt, und es sei auch legitim, dass gewisse Hindernisse überwunden werden müssen, bevor eine Abstimmung stattfinden könne.

Dekret

26,5 Millionen Franken für die Anpassung von Bushaltestellen

Der Grosse Rat wird am Mittwoch über einen Verpflichtungskredit befinden, mit dem Bushaltestellen an Kantonsstrassen angepasst werden. Mit baulichen Massnahmen will der Kanton den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen entsprechen. Wie aus der Botschaft des Staatsrats hervorgeht, werden die Kosten für die Anpassung von 334 Haltestellen auf 26,5  Millionen Franken geschätzt. Auch die öffentlichen Verkehrsunternehmen beteiligen sich daran, so dass der Staatsrat dem Grossen Rat ein Kreditbegehren von 21,2  Millionen Franken unterbreitet. Es geht dabei vor allem um die Anpassung von Bushaltekanten. Insgesamt befinden sich 739 auf Kantonsstrassen und 717 auf Gemeindestrassen. Auch das Verhältnis von Nutzen und wirtschaftlichem Aufwand war ein Thema. Die Kommis­sion für Strassen und Wasserbau beantragt dem Parlament einstimmig, auf den Dekretsentwurf einzutreten. Ebenso unbestritten war das Begehren bei der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission.

uh

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