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Die Schweizer Schützentradition ist nicht infrage gestellt

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Das Stimmvolk stimmt am 19. Mai über eine Anpassung des Schweizer Waffenrechts an die neuen EU-Richtlinien ab. Die Befürchtungen der Gegner eines «Diktats aus Brüssel» sind unbe­gründet, vielmehr ist die Übernahme der EU-Richtlinien in diesem Bereich nötig zur Verbesserung der Sicherheit.

 

Waffen gehören seit Wilhelm Tells vielleicht legendärem Apfelschuss und der Schlacht bei Morgarten zur Schweizer Geschichte. Bis weit ins 20.  Jahrhundert hinein war das ­Schweizer ­Waffenrecht eine rein kantonale ­Angelegenheit und blieb dem Gedanken der Volksbewaffnung für mögliche Konflikte verpflichtet. In ­einigen ­Kantonen war es sogar Pflicht, eine Waffe zu besitzen, um heiraten zu ­können. Auch bei Landsgemeinden war eine persönliche Waffe vorzuweisen. Doch die Welt hat sich verändert. Im November 2015 haben Terror­anschläge in Paris 130 Todesopfer gefordert. Daraufhin hat die Europäische Union (EU) ihr Waffenrecht verschärft und dies als Massnahme gegen die Terror­welle legitimiert. Weil die Schweiz Mitglied des Schengen­-Raums ist, muss sie ­diese Verschärfung übernehmen und das eigene Waffenrecht anpassen. Bundesrat und Parlament haben der entsprechenden Teilrevision im März und September des vergangenen Jahres zugestimmt. Doch die Interessen­gemeinschaft Schiessen Schweiz hat das Referendum ergriffen, so dass das Geschäft am 19.  Mai vors Volk kommt.

Nur die SVP ist dagegen

Die Gesetzesrevision sieht eine Pflicht zur Markierung aller wesentlichen Bestandteile einer Waffe vor. Das soll es der Polizei erleichtern, die Herkunft einer Waffe zu klären. Zudem wird der Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten verbessert, etwa darüber, wem der Erwerb einer Waffe aus Sicherheitsgründen verweigert wird. Vorgesehen sind auch punktuelle Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen mit einem grossen Magazin. Die Ja-Parole haben die CVP, die FDP, die SP, die Grünen, die GLP und die BDP sowie Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband beschlossen. Gegen die Gesetzesrevision hat sich von den grossen Parteien einzig die SVP ausgesprochen.

Kein zentrales Waffenregister

Für die Befürworter stellt diese Revision kein Diktat der EU dar, auch wenn ein Nein die Zusammenarbeit mit dem Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten laut dem Bundesrat voraussichtlich beendet. Dies wiederum würde wohl auch das Ende des Informationsaustausches zwischen den Polizeidiensten bedeuten. Juristisch gesehen kann dies nur abgewendet werden, wenn sich die Schengen- Staaten einstimmig dafür aussprechen, dass die Schweiz dennoch im Schengen-Raum verbleibt.

Die Befürworter halten die Angst der Gegner für unbegründet: Niemand werde entwaffnet, die Schweizerische Schiesstradition bleibe unangetastet. Bundesrat und Parlament beteuern: Sturmgewehre können nach dem Militärdienst wie bisher direkt übernommen werden, und weiterhin können im Schiesssport auch halbautomatische Waffen wie das Sturmgewehr verwendet werden. Auch für die Jäger ergäben sich keinerlei Änderungen. Weder medizinische oder psychologische Tests für Schützen noch ein zentrales Waffen­register seien vorgesehen.

Die Gegner behaupten, dass die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie nicht mehr Sicherheit, wohl aber das Ende des Schiessens als Breitensport bedeute. Der Waffenbesitz ist für sie dann nur noch ein blosses Privileg statt ein Recht. Und auch die Gefahr, dass die Schweiz aus dem Schengen-Raum ausgeschlossen werde, sehen sie nicht. Die Drohung mit Schengen bezeichnen sie als bizarr. Denn die EU habe jedes Interesse daran, dass die Schweiz im Schengen-Raum verbleibt.

Hinnehmbare Anpassungen

Mit Blick auf die verschiedenen Zugeständnisse, die unser Land in den entsprechenden Verhandlungen mit der EU herausholen konnte, sind die geplanten Anpassungen aber hinnehmbar. Die jahrhundertealte Schützentradition ist tatsächlich nicht gefährdet, zumal die Armeewaffen nach wie vor in privaten Besitz gehen können. Wegen einer minimalen zusätzlichen Regulierung bei Waffenverkäufen einen möglichen Ausschluss aus Schengen/Dublin zu riskieren, lohnt sich in der Tat nicht. Dies stellt den Hauptgrund dar, wieso sich die führenden Wirtschaftsverbände des Landes hinter die Vorlage gestellt haben – unter anderem auch mit Blick auf den Tourismus. Denn nicht zuletzt dank Schengen können sich die Schweizerinnen und Schweizer ohne mühsame Grenzkontrollen und ­ohne entsprechenden Zeitverlust frei in Europa bewegen. Auch die grenzüberschreitende Polizeiarbeit wurde durch das Schengen-Abkommen stark verbessert, was wiederum die Sicherheit in der Schweiz erhöht.

Fazit: Diese Gesetzesrevision sichert mit wenigen administrativen Änderungen die internationale Zusammenarbeit. Vor allem aber bringt die Vor­lage Verbesserungen beim Schutz vor Waffenmissbrauch und damit mehr Sicherheit für alle.

Leitartikel

 

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