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Die Schweizerische Bundesverfassung hat Vorrang

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Mit fast 60 Prozent Ja-Stimmen haben Volk und Stände am 18. April 1999 die neue Schweizerische Bundesverfassung angenommen. Dieser Abstimmung ging eine demokratische Vernehmlassung voraus, wo alle wichtigen Organisationen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ihre Anliegen einbringen konnten.

Die Bundesverfassung anerkennt und respektiert das zwingende Völkerrecht der Uno. Es dürfen auch keine Verträge mit dem Ausland abgeschlossen werden, die der Verfassung widersprechen. Dieser Verfassung wurde an der Urne demokratisch zugestimmt, darum hat sie meiner Meinung nach als Rechtsquelle ihre Gültigkeit.

Auf die Professoren und Juristen, die am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Gesetze erlassen, haben wir hingegen an der Urne als Bürgerinnen und Bürger keinen Einfluss. Diesen selbstgerechten Funktionären sind unsere bewährten Volksrechte offensichtlich ein lästiger Dorn im Auge. Dabei ist gerade die direkte Demokratie eine wichtige Garantin für die wirtschaftliche und politische Stabilität der Schweiz.

Leider verwässern in letzter Zeit Bundesrat und Parlament angenommene Initiativen stark oder setzen sie gar nicht um. Das zeugt von wenig Respekt gegenüber Volksentscheiden. Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP schafft hier Klarheit und sagt, dass die Bundesverfassung Vorrang hat.

«Der Verfassung wurde an der Urne zugestimmt, darum hat sie als Rechtsquelle ihre Gültigkeit.»

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