Wildschweine haben keine natürlichen Feinde, vermehren sich schnell und richten in der Natur und bei landwirtschaftlichen Kulturen Schäden an. Eine der bevorzugten Wildschweingebiete ist das südliche Ufer des Neuenburgersees. Aus diesem Grund erliess der Kanton zwischen dem 1. März und dem 15. August 2017 eine Sonderbewilligung, um 40 Wildschweine und zehn Rehe zu erlegen. Diese Bewilligung ausserhalb der eigentlichen Jagdsaison betraf das ganze Kantonsgebiet, also auch die Schutzgebiete für Wasser- und Wandervögel wie die Grande Cariçaie am Neuenburgersee.
Verschiedene Natur- und Tierschutzorganisationen reichten gegen diese Bewilligung beim Kantonsgericht einen Rekurs ein. Die Bewilligung würde dem Abschuss der Wildtiere das ganze Jahr über Tür und Tor öffnen, ohne Rücksicht auf die Ruhezeiten der Wildtiere, so die Begründung.
Nun hat das Kantonsgericht den Organisationen recht gegeben. Wie aus dem Urteil hervorgeht, sei die Abschussbewilligung auf das ganze Kantonsgebiet erteilt worden, und nicht nur dort, wo die Wildtiere Schäden anrichteten. So sei der Bezug zwischen dem Abschussgebiet und den Schäden durch Wildtiere nicht gegeben, befanden die Richter. Ausserdem hätten die kantonalen Instanzen nicht wie es das Gesetz erfordert das vorgängige Einverständnis der eidgenössischen Behörden eingeholt. «Die erteilte Bewilligung stellte nicht unbedingt ein passendes Instrument zur Regulierung der Wildschwein-Population dar», so das Urteil. Wie Willy Eyer vom kantonalen Amt für Wald, Wild und Fischerei gegenüber «La Liberté» sagte, seien in der letzten Jagdsaison 121 Wildschweine erlegt worden. Dies zeige, wie sie sich im Vormarsch befinden.