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Die Sonntagsruhe ist vielen heilig

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Sonntagsverkäufe sind im Kanton Freiburg nur in Ausnahmefällen erlaubt. Das lässt Raum für verschiedene Interpretationen, wie der Streit um den Verkauf am 8. Dezember – einem Feiertag – in der Stadt Freiburg gezeigt hat (die FN berichteten). Müssen die Sonntagsverkäufe neu geregelt werden?

«Nein», sagt Raoul Girard. Der Sozialdemokrat aus Bulle findet, die jetzigen Regeln genügten und seien klar. «Am Sonntag dürfen Läden nur in Ausnahmen öffnen, und nur, wenn sie rundum eine Veranstaltung organisieren – wie den Weihnachtsmarkt in Bulle.» Im Greyerzer Hauptort waren die Läden nicht nur am Feiertag, 8. Dezember, sondern auch gleich am Sonntag, 9. Dezember, geöffnet. Girard will nur in einem solchen Rahmen Ausnahmebewilligungen zulassen. «Ich stelle mich klar gegen generelle Sonntagsverkäufe.»

«So kann es nicht weitergehen»

André Schoenenweid sagt: «So kann es nicht weitergehen.» Das ewige Hin und Her zu Sonntagsverkäufen und längeren Ladenöffnungszeiten an Samstagen (siehe Kasten), das in letzter Minute von Gerichten beendet werde, sei nicht haltbar, sagt der CVP-Grossrat und Stadtfreiburger. «Wir müssen die Regeln so fassen, dass sie für alle klar sind.» Er wehrt sich aber gegen mehr Sonntagsverkäufe.

Das sieht auch Adrian Brügger so. Der SVP-Grossrat aus Düdingen möchte am Sonntag als Ruhetag festhalten. «In unserer stressigen Zeit ist ein freier Tag ohne Einkauf wichtig.» Und an katholischen Feiertagen sollen die Geschäfte erst recht nicht öffnen.

Eine ganz andere Sicht auf Sonntagsverkäufe hat Christine Jakob. Die Freisinnige Murtnerin führt seit Anfang Jahr einen Tabakladen in Murten. «Ich würde gar nichts regeln», sagt sie. Den Unternehmern solle es erlaubt sein, ihr Geschäft dann zu öffnen, wenn Kundschaft da sei – auch am Sonntag. Jakob ist bewusst, dass ihre liberale Einstellung im Grossen Rat keine Mehrheit finden wird. «Dazu sind die Gewerkschaften im Kanton Freiburg viel zu stark; sie holen immer noch die CVP ins Boot, die wegen ihrer Nähe zur Kirche am Sonntag als Ruhe­tag festhält.»

Ein Gesamtarbeitsvertrag

Eine Mitteposition hält Christa Mutter inne. Die grüne Grossrätin aus der Stadt Freiburg findet zwar: «Sonntagsverkäufe braucht es eigentlich nicht.» Zugleich sei es für Geschäftsleute existenziell, dass sie den 8. Dezember kompensieren könnten, gerade wenn er auf einen Samstag falle. Viele Detailhändler machten an einem Dezember-Samstag gleich viel Umsatz wie sonst in ein oder zwei Wochen. Die jetzige Regelung sei aber schlecht und müsse überarbeitet werden. «Wir könnten beispielsweise festlegen, dass die Oberämter im Jahr maximal vier Sonntagsverkäufe für alle bewilligen können.» Für Mutter ist aber klar: «Wenn wir die Sonntagsverkäufe liberalisieren, dann muss es einen Gesamtarbeitsvertrag im Detailhandel geben.»

Staatsrat Olivier Curty (CVP) sieht zurzeit keinen Anlass für Änderungen. «Die Richtlinien für Sonntagsverkäufe sind klar und bieten die notwendige Flexibilität.» Es könne eine gute Dynamik in ein Quartier oder eine Strasse bringen, wenn die Ladenbesitzer eine Animation auf die Beine stellten, um die Geschäfte ausnahmsweise an einem Sonntag öffnen zu können. «Der Handel hat grosse Probleme, da sind solche Anlässe zu begrüssen.» Sonntagsverkäufe dürfen für Curty aber nicht zur Regel werden.

Stadt Freiburg

Läden sind heute bis 17 Uhr offen

Am Donnerstagabend hat Kantonsrichterin Marianne Jungo entschieden: Heute Samstag dürfen alle Geschäfte in der Stadt Freiburg bis 17 Uhr offen sein; sie müssen nicht wie üblich um 16 Uhr schliessen.

Die Stadtfreiburger Gewerb­ler hatten ihren Antrag im Mai eingereicht; der Gemeinderat genehmigte das Gesuch am 12. November. Die Gewerkschaft Unia legte Rekurs ein, worauf der Oberamtmann des Saanebezirks entschied, dass nur die Läden der Romontgasse und der Lausannegasse sowie jene in den Quartieren Burg, Au und Neustadt eine Stunde länger offen haben dürfen. Diesen Entscheid zogen die Gewerb­ler vor das Kantonsgericht – das nun entschied, dass heute auch die Geschäfte entlang der Perollesstrasse und am Bahnhofplatz bis 17 Uhr geöffnet sein dürfen.

Kantonsrichterin Jungo stellt in ihrem Entscheid fest, dass sie keinen grundsätzlichen Entscheid fällen kann, ohne die Parteien anzuhören – dass ihr dazu jedoch die Zeit fehlt. Sie hat darum für den heutigen Samstag eine superprovisorische Massnahme verfügt. Sie hält fest, dass die Geschäfte bereits im Dezember 2017 länger offen gewesen seien. So kurzfristig gewichte sie nun die Interessen der Unternehmer, die sich organisieren müssten, höher. Darum genehmige sie die längeren Öffnungszeiten.

Jean-Luc Mardan, der Anwalt der Gewerbetreibenden, freut sich über den Entscheid. «Der Dezember ist für den Detailhandel in diesen schwierigen Zeiten ein sehr wichtiger Monat, um den Jahresumsatz aufzubessern.» Armand Jaquier von der Gewerkschaft Unia hingegen kritisiert, dass die Detailhändler versuchten, die Regeln aufzuweichen.

Noch unklar ist, ob die Läden am 22. Dezember bis 17 Uhr offen sein dürfen. Kantonsrichterin Jungo wird nun schriftliche Stellungnahmen bei den Parteien einholen.

njb

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