24 Sozialdienste im Kanton Freiburg kümmern sich derzeit um die rund 7300 Bedürftigen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. In Zukunft soll es nur noch einen regionalen Sozialdienst pro Bezirk geben. Dies ist die wichtigste Änderung eines neuen Sozialhilfegesetzes, das nun in die Vernehmlassung geht.
Die neue Gebietsorganisation soll das Dispositiv moderner und einfacher machen sowie die Rollen besser klären. Wie bisher teilen sich der Kanton und die Gemeinden die Zuständigkeiten, wie gestern aus einer Medienkonferenz hervorging. Die Gemeinden sind weiterhin Trägerinnen der Sozialdienste. So soll es auf Bezirksebene je einen regionalen Sozialdienst und eine Sozialkommission geben.
Das Gesetz soll aber auch Doppelspurigkeiten verhindern und Synergien ermöglichen. Beispielsweise ist ein gemeinsames elektronisches Datenverwaltungssystem vorgesehen, und auch Vertrauensärzte und -zahnärzte sollen den Sozialdiensten gemeinsam zur Verfügung stehen.
Für Gesundheits- und Sozialdirektorin Anne-Claude Demierre (SP) ist es wichtig, dass sich die Sozialhilfe den Veränderungen der Gesellschaft anpasst. Das bestehende Gesetz orientiere sich noch am Umfeld vom Ende der 1980er-Jahre, die Fälle würden aber immer komplexer und zahlreicher, so Demierre: «Das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, betrifft eine immer grössere Bevölkerungsschicht.» Derzeit bezieht rund jeder vierzigste Einwohner des Kantons Sozialhilfe.
Angepasst wurde das Gesetz auch an den nationalen Gesetzesrahmen. Dazu will es neu die Prävention verankern und die Aus- und Weiterbildung fördern. Der Staatsrat sieht aber davon ab, im neuen Gesetz auf die Pflicht zur Rückzahlung von Sozialhilfe zu verzichten, wie dies eine Motion gefordert hatte.
Bericht Seite 3
«Das Risiko,auf Sozialhilfeangewiesen zusein, betrifft eineimmer grössere Bevölkerungsschicht.»
Anne-Claude Demierre
SP-Staatsrätin
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.