Die ersten 42 kommunalen Fachpersonen haben ihre Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen und können auf Anfrage der Gemeinden ernannt werden. Dies teilt die kantonale Gebäudeversicherung in einem Communiqué mit.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeversicherungsgesetzes 2018 sind solche kommunalen Fachpersonen gesetzliche Pflicht. Die Gemeinden hatten seitdem zwei Jahre Zeit, eine solche Person anzustellen. Die Gebäudeversicherung hat zu diesem Zweck eine viertägige Ausbildung organisiert, in der diesen Fachpersonen das für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche technische und verfahrensrechtliche Wissen vermittelt wird. Dabei geht es namentlich um die Gebäudekontrolle, die Überprüfung der Sicherheitsbedingungen für temporäre Veranstaltungen und die administrative Weiterverfolgung der Feuerpolizei. In den ersten zwei Oktoberwochen wurde in Châtillon mit 12 deutschsprachigen und 30 französischsprachigen Kandidaten der erste zweisprachige Ausbildungsgang durchgeführt. Was die allgemeinen Grundsätze des Rechts und insbesondere die Verfahrensregeln im Bereich des Bauwesens betrifft, konnten die Teilnehmer vom Wissen eines Spezialisten des Oberamts und einer Anwältin profitieren. Am Ende des Kurses haben die Kandidaten eine schriftliche und mündliche Prüfung abgelegt.
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