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Die Sprachenfrage im Kanton Freiburg

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«Sprachenfrage bewegt das Parlament» FN vom 11. September

 

Der Bericht des Staatsrates zum Postulat von Moritz Boschung und André Ackermann für eine Unterstützung der zweisprachigen Gemeinden durch den Kanton ist nicht nur tendenziös, sondern mit ihm wird schlicht ein Auftrag des Parlaments umgangen.

1. Der Bericht legt dar, dass die von den Verfassern des Postulats angestrebte Unterstützung der Gemeinden durch den Bund nicht möglich sei. Nur: Das Postulat fordert dies gar nicht. Der Kanton wird vielmehr aufgefordert, die Gemeinden analog dazu zu unterstützen, wie er selbst auch Unterstützung für seine eigenen Aufwendungen beim Bund einfordert.

2. Der Staatsrat vertritt die Ansicht, ein Sprachengesetz sei nicht nötig, da die Zweisprachigkeit entlang der Sprachgrenze auf «authentische und harmonische Weise gelebt wird». Er warnt sogar, «dass man mit einem Sprachengesetz Gefahr laufen könnte, dass sich die Beziehungen zwischen den Sprachgemeinschaften verkrampfen könnten». Doch verlangt das Postulat gar kein Sprachengesetz: Falls sich für die Unterstützung eine gesetzliche Grundlage als notwendig erweise, halten die Autoren fest, «denken wir nicht an ein Sprachengesetz, sondern an die Ergänzung eines bestehenden Gesetzes, zum Beispiel des Gemeindegesetzes». Wo liest man im Bericht etwas dazu?

3.Der Staatsrat ist der Ansicht, dass der Verfassungsgrundsatz der Gemeindeautonomie «in diesem Bereich streng eingehalten werden muss». Moritz Boschung und André Ackermann haben den Lösungsansatz gleich mitgeliefert: «Der Staat soll sich deshalb bei den Gemeinden in der Sprachgrenzzone, die sich freiwillig als zweisprachig erklären, an den Mehrkosten der Zweisprachigkeit beteiligen.»

Fast schon als grossen Wurf darf man den Hinweis des Staatsrates anführen, dass die Stadt Freiburg «als zweisprachig betrachtet werden muss». Prompt – und nicht total verkehrt – wies der diesbezüglich ewiggestrige Stadtsyndic darauf hin, dies widerspreche dem Gemeindeautonomie-Grundsatz.

 Geradezu als Steilpass müsste folgender Punkt einigen Gemeinden vorkommen: Bis heute gebe es «keine kantonale Gesetzesbestimmung, die vorschreibt, wie die Amtssprache einer freiburgischen Gemeinde festgelegt wird», antwortete die kantonale Verwaltung 2012 einer an der offiziellen und anerkannten Zweisprachigkeit interessierten Seebezirkler Gemeinde. Der Staatsrat findet nun, «dass es Sache jeder Gemeinde selbst ist, zu bestimmen, ob sie sich zweisprachig fühlt». Also outet euch, zweisprachige Gemeinden! Vom Kanton und unseren Volksvertretern ist ganz offensichtlich nichts zu erwarten.

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