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Die Stadt Freiburg bleibt bei der Abbruchbewilligung

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Die Häuser Beauregard-Allee 8 und 6 sowie Richemondweg 5 stehen mit grosser Wahrscheinlichkeit auf verlorenem Posten. Vor der Abbruchbirne kann sie nur noch das Kantonsgericht bewahren. Denn dort ist noch eine Einsprache des Vereins Pro Freiburg hängig. Ansonsten hat der Gemeinderat auch die letzte Hoffnung der Abbruchgegner zerschlagen. Diese hatten gehofft, dass der Gemeinderat die Abbruchbewilligung über eine Aufnahme des Gebäudeensembles aus der Belle Epoque in den neuen Ortsplan rückgängig macht.

Nach dem Grundsatz Rechtssicherheit vor Denkmalschutz lehnt er das nun aber ab. In seiner Antwort auf die Petition von 2000 Abrissgegnern wiederholt der Gemeinderat seine bereits mehrfach geäusserte Argumentation. Danach sei vor fünf Jahren gegen den Detailbebauungsplan, der bereits den Abbruch beinhaltet, keine Einsprache erfolgt, weshalb die Abrissgegner im nachgelagerten Baugesuchsverfahren vor dem Oberamtmann auch keine Chance hatten. Der Oberamtmann begründete sein ablehnendes Urteil im März dieses Jahres damit, dass es nicht seine Aufgabe sei, einen von Stadt und Kanton genehmigten Detailbebauungsplan infrage zu stellen (die FN berichteten).

Demokratischer Wille…

Die Gruppe «Apéro Beauregard 8», die für den Erhalt des 119-jährigen Belle-Epoque-Gebäudes kämpft, zeigt sich in einem Communiqué enttäuscht von der Antwort des Gemeinderates. Er missachte den Willen von mehr als 2000 Unterzeichnern der Petition sowie von 53 der 80 Generalräte, die sich in einem Brief an die verantwortlichen Behörden gegen den geplanten Abriss wandten. Gerade in Freiburg, wo die Verantwortung für die Stadtplanung allein in den Händen der Exekutive liegt, «stünde es einer Stadtregierung gut an, die Meinungsäusserung von 53 Generalräten besonders ernst zu nehmen». Die Gruppe weist auch darauf hin, dass das Kulturgüteramt, das die Gebäude für schützenswert hält, bei der Ausarbeitung des Detailbebauungsplans nicht konsultiert worden war.

…gegen Kostenüberlegungen

Nach all den Jahren, in denen der Detailbebauungsplan nun in Kraft ist, gibt der Gemeinderat dem Prinzip der Rechtssicherheit aber den Vorrang, nicht zuletzt aus monetären Überlegungen. Denn die Bauherren der drei Neubauten mit insgesamt 90 Wohnungen könnten bei einer Rücknahme der Abrissbewilligung Entschädigung verlangen.

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