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Die Stadt Freiburg möchte das Polizeireglement überarbeiten

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Die Stadt Freiburg möchte ihrem Polizeireglement eine Totalrevision verpassen, es auf den neusten Stand bringen und die Gebühren anpassen. Darüber wird der Generalrat an seiner nächsten Sitzung diskutieren.

Das allgemeine Polizeireglement der Stadt Freiburg ist über 30 Jahre alt. Seither wurden kantonale und nationale Gesetze angepasst oder abgeschafft, die Gemeinde hat neue Richtlinien und Weisungen erlassen, und die Situation hat sich weiterentwickelt. Aus diesen Gründen hat die Stadt Freiburg das allgemeine Polizeireglement vollständig überarbeitet. «Wir möchten ein Reglement, das logischer und anwendbarer ist», begründete Gemeinderat Pierre-Olivier Nobs (Mitte links – CSP), an der Medienkonferenz am Mittwoch. 

Gebühren erhöht

Die Totalrevision stützt sich teils auf die Bestimmungen des bisherigen Polizeireglements. Aber auch neue Grundsätze haben darin ihren Platz gefunden. So wurde der Umgang mit Drohnen neu in das Reglement eingebaut. Zudem hat der Gemeinderat die Regeln für die Verwendung von Feuerwerks- und Knallkörpern verschärft sowie die Grundsätze für die Errichtung von Terrassen für öffentliche Gaststätten angepasst. «Damit können wir besser auf die Anfragen reagieren», sagte Gemeindeammann Thierry Steiert (SP).

Ausserdem wurden die Höchstbeträge der Gebühren nach oben angepasst. Sie entsprachen weder der heutigen Situation noch den Bedürfnissen. «So haben wir einen grösseren Spielraum in der Zukunft», sagte Nobs. Die aktuellen Tarife könnten besser reguliert werden. Es sei jedoch keine Tariferhöhung, stellte er klar. Im Reglement wurden neu die Grundsätze für die dauerhafte wie auch die zeitlich befristete Benutzung des öffentlichen Grunds festgelegt. Bewilligungen für mehr als 20 Tage, wie für Foodtrucks oder Märkte, fallen in die Kategorie der dauerhaften Benutzung. Die zeitlich befristete Benutzung bezieht sich auf Bewilligungen für Veranstaltungen oder Stände. Aktuell liegt die Gebühr bei 300 Franken pro Quadratmeter und Jahr. Das neue Polizeireglement sieht vor, den Höchstbetrag für die dauerhafte Benutzung auf 500 Franken pro Quadratmeter und Jahr zu erhöhen und jenen für die zeitlich befristete Benutzung auf 2000 Franken pro Tag.

«Wir gehen davon aus, dass das neue Reglement keine besonderen finanziellen Auswirkungen haben wird», sagte Nobs. 

Der Generalrat entscheidet

Aufgrund der Anpassungen des Polizeireglements verändert sich auch das Reglement betreffend die Gebühren für Bauten und Anlagen, die dauerhaft in den öffentlichen Bereich der Gemeinde eingreifen. «Hier wird sich eigentlich nur die Form des Reglements verändern, weil einige Elemente dieses Reglements ins neue Polizeireglement aufgenommen wurden», erläuterte Nobs.

Bevor das neue Polizeireglement und das erwähnte Gebührenreglement in Kraft treten, muss der Freiburger Generalrat sie an seiner nächsten Sitzung vom 3. April genehmigen.

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