Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Die Stadt und der Kanton Freiburg wollen die Trägerschaft der Bluefactory AG nicht ändern

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Kanton will keine Aktien der Bluefactory Fribourg-Freiburg AG von der Stadt Freiburg kaufen, und auch die Stadt ist zufrieden mit dem heutigen Arrangement. Der Staatsrat lehnt deshalb einen parlamentarischen Vorstoss ab.

Es war knapp am 13. Juni 2021: Nur gerade 50,5 Prozent der Freiburger Bevölkerung hatten damals der Aktienkapitalerhöhung der Immobiliengesellschaft Bluefactory Fribourg-Freiburg um 25 Millionen Franken zugestimmt. Das knappe Resultat, aber auch die Kritik an der aktuellen Trägerschaft – Stadt und Kanton – hatten zehn Grossrätinnen und Grossräte, vor allem aus dem Lager der SVP, zu einem parlamentarischen Vorstoss bewogen. Sie forderten, dass entweder der Kanton seine Anteile oder zumindest eine Mehrheit der Aktien an die Stadt verkauft oder umgekehrt.

Beide Partner zufrieden

Das lehnt der Staatsrat aber nun in seiner Antwort ab. «Angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Bedeutung des Standorts haben die beiden Aktionäre ein besonderes Interesse daran, dass diese Gesellschaft sich unter günstigen Bedingungen entwickelt, um die Innovationsfähigkeit der Freiburger Wirtschaft zu stimulieren», lässt er verlauten. Die Zusammenarbeit funktioniere gut, und die beiden Trägerschaften leisteten einen komplementären Beitrag an die Entwicklung des Innovationsquartiers. Die Stadt wolle daraus ein lebendiges und kulturell erfülltes Quartier machen. Der Kanton seinerseits sehe den Standort als Chance, um innovative Projekte zu entwickeln und Brücken zwischen Bildung und Wirtschaftsförderung zu schlagen. Der Staatsrat schreibt in seiner Antwort:

Die beiden Partner stützen ihre gemeinsamen Aktionen auf die drei Pfeiler der nachhaltigen Entwicklung ab, nämlich die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt.

Er hält auch fest: «Die komplementären Interessen der beiden Aktionäre sind von grosser Bedeutung für die Entwicklung des Standorts, der aufgrund seiner zentralen Lage in der Stadt, seiner Werte und seiner Entwicklungsrolle landesweit einzigartig ist.»

Die aktuelle Aufteilung der Aktien zwischen den beiden Aktionären sei politisch motiviert. Beide hätten ab dem Kauf des Standorts ihren Willen bekräftigt, sich gleichberechtigt an der Entwicklung des Geländes und an den Entscheidungen zu beteiligen.

Gleichwohl hat der Staatsrat die Stadt um eine Stellungnahme gebeten. Der Gemeinderat lehnt den Verkauf der Aktien der Gemeinde ab und hat auch nicht die Absicht, die Anteile des Staats zu übernehmen. Dazu fehle gemäss aktueller Finanzplanung der Spielraum für weitere Investitionen.

Bereits bewertet

Die Gruppe der Parlamentarier hatte auch verlangt, dass der Aktienwert der Gesellschaft Bluefactory auf den 31. Dezember 2021 durch ein externes Gutachten bewertet wird. Auch das lehnt der Staatsrat ab. Denn bereits im Juli 2018 habe die Immobilienberatungsfirma Wüest Partner eine Bewertung der bebaubaren Fläche für das gesamte Gelände erstellt. Sie habe auch errechnet, wie sich dieser Wert in den kommenden Jahren entwickeln werde, wenn unter anderem Büros, Verkaufsflächen, Werkstätten, Lager und Parkhaus geschaffen werden.

Wie der Staatsrat ausführt, kommt der Bericht zum Schluss, dass der Wert des Quartiers vor der Kapitalerhöhung auf 63,5 Millionen Franken aufgewertet werden konnte und er danach auf 106 Millionen Franken zu stehen kommen könnte. «Die Bewertung des Standorts zeigt also, dass beide Aktionäre in Zukunft mit einem realen Ertragspotenzial rechnen können.»

So sieht die künftige Bewertung des Immobilienbüros für die nächsten Jahre aus.
zvg

Zusammenfassend hält der Staatsrat fest, dass die Trägerschaft der Bluefactory Fribourg-Freiburg AG aus Sicht beider Aktionäre den derzeitigen Erwartungen und Anforderungen entspreche und nicht geändert werden müsse. Aus all diesen Gründen beantragt der Staatsrat dem Grossen Rat, den überparteilichen Auftrag der zehn Grossrätinnen und Grossräte abzulehnen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema