Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Die Steuerveranlagungen sind unterwegs

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Post von der Steuerverwaltung ist nicht die beliebteste. Und doch beklagen sich einige Freiburgerinnen und Freiburger, weil sie noch keine definitive Veranlagungsver­fügung für das Steuerjahr 2017 erhalten haben – hingegen schon das Couvert mit der Steuererklärung für das Jahr 2018 im Briefkasten lag.

«Ich kann diese Reaktion verstehen», sagt Alain Mauron, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, den FN. Die Steuerverwaltung habe ihre Arbeit aber gemacht: «Etwa 90 Prozent der Veranlagungen sind fertig.»

Zeitlich verschobener Versand

Die Steuerverwaltung verschicke die Steuererklärungen jeweils früh im Jahr, damit sie das ganze Jahr über Arbeit hat. «Es gibt Leute, die schicken sie innert weniger Tage zurück.» Nicht alle erhielten die Steuererklärung am selben Tag. «Wir verschicken rund 180 000 Steuererklärungen, die können wir nicht alle gleichzeitig zur Post bringen.» Darum würden sie zeitlich verschoben verschickt.

Die Steuererklärung muss bis Ende März eingereicht werden. Da die ersten Formulare schon früher eintrudeln, macht sich die Steuerverwaltung ab Fe­bruar an die Veranlagungen.

Einige schieben das Ausfüllen der Steuererklärung aber lieber auf. Sie bezahlen 20 Franken für einen ersten Aufschub; wer das Formular erst Ende Jahr abgeben will, kauft sich für total 80 Franken gleich mehrere Fristen. «Das vereinfacht uns das Leben», sagt Mauron. Dieses System hat die Steuerverwaltung vor vier Jahren eingeführt. Zuvor mussten die Leute schriftlich oder telefonisch um eine Fristerstreckung nachsuchen. «Das ganze Jahr über haben sich zwei Leute mit diesen Gesuchen beschäftigt, das fällt nun grösstenteils weg.»

Rüge vom Kantonsgericht

Die Steuerverwaltung musste ihr System aber anpassen; letztes Jahr war sie vom Freiburger Kantonsgericht verwarnt worden (die FN berichteten). Wer nicht sofort seine Fristerstreckung bezahlte und eine Mahnung erhielt, bekam in den letzten Jahren auch gleich einen Einzahlungsschein für die Fristerstreckung. Das Gesetz verlangt jedoch, dass die Steuer­pflichtigen um eine Fristverlängerung ersuchen, bevor die Frist abgelaufen ist. «Wir schicken nun die Mahnung ohne Einzahlungsschein für die Fristerstreckung», sagt Mauron. Er befürchtet aber, dass dies wieder einen höheren Aufwand für die Steuerverwaltung bedeutet, da viele Leute sich nicht mehr daran erinnern, dass sie den Einzahlungsschein für die Fristerstreckung mit der Steuererklärung erhalten haben, und sich deswegen bei der Verwaltung melden. Nach wie vor können alle, die einen triftigen Grund haben, mit einem kostenlosen Gesuch um die Frist­erstreckung nachfragen.

888 000 Franken

Letztes Jahr haben 21 695 Freiburgerinnen und Freiburger eine Fristerstreckung erkauft und dafür insgesamt 738 120 Franken bezahlt. Dazu kommen noch die Treuhandgesellschaften, die rund 17 000 Steuererklärungen betreuen und dafür rund 150 000 Franken an Fristerstreckungen bezahlen werden; diese sind noch nicht fakturiert. «Wir stellen die Rechnungen dafür direkt den Treuhändern, die entscheiden dann selber, ob sie sie bezahlen oder ihren Kundinnen und Kunden verrechnen», sagt Mauron.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema