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Die Strategie zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit war erfolgreich

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Autor: josef jungo

Im Kanton Freiburg wurden dieses Jahr laut Hochrechnung 83,7 Prozent der Rinder und Schafe gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Mit den Impfungen konnte die durch Stechmücken (Culicoides) übertragene Viruskrankheit wirksam bekämpft werden. Ob 2011 erneut geimpft wird – obligatorisch oder freiwillig -, werde im Herbst aufgrund der Situation in den umliegenden Ländern entschieden, erklärte der Kantonstierarzt.

Abwägen der Risiken

In der Schweiz brach die Viruskrankheit 2007 erstmals aus. Mit den für obligatorisch erklärten Impfungen in den Jahren 2008 und 2009 konnte ein rasches Übergreifen vom Ausland her auf die Schweiz verhindert werden, zeigte Loup aufgrund einer Karte des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET). Insbesondere in Frankreich, wo die Impfung freiwillig war, gab es viele Seuchenfälle.

Die für obligatorisch erklärten Impfungen gaben auch Anlass zu Kritik. Laut Kantonstierarzt wehrte sich insbesondere ein Tierhalter aus dem Kanton Zürich, der im oberen Greyerzbezirk eine Alp besitzt, gegen die Impfung seiner Tiere. Es wurde auch von Impfschäden gesprochen. Die Nebenwirkungen waren im Verhältnis zur Schutzwirkung der Impfung gering, stellte beispielsweise das BVET fest. Es gehe dabei jeweils um ein Abwägen der Risiken.

Dank der Impfung konnten wirtschaftliche Schäden vermindert oder minimiert werden. Da eine Impfrate von gegen 80 Prozent erreicht wurde und so ein weiteres Ausbreiten der Seuche verhindert werden konnte, profitierten letztlich die Neinsager als Trittbrettfahrer, meinte Loup.

Das obligatorische Impfen in den Jahren 2008 und 2009 galt auch für das Jahr 2010. Ist die Impfung obligatorisch, übernimmt die Kantonale Tierversicherungs-Anstalt Sanima die Kosten. Da die Gefahr der Ausbreitung der Seuche Ende 2009 geringer war, lockerte das BVET für das Jahr 2010 die Anordnungen, d. h. Tierhalter, welche ihre Tiere nicht impfen lassen wollten, konnten eine Ausnahmebewilligung beantragen.

Diese Ausnahmebewilligung war jedoch mit Bedingungen verbunden, betonte Loup. So mussten sich die Tierhalter unter anderem verpflichten, den Verdacht auf das Vorliegen der Blauzungenkrankheit unverzüglich zu melden. Mit der Unterschrift auf dem entsprechenden Formular nahmen die Tierhalter auch Kenntnis davon, dass sie im Falle eines Ausbruchs der Krankheit kein Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Keine Impfung für Ziegen

Schweizweit wurden 7673 Ausnahmebewilligungen ausgestellt, wie eine Aufstellung gezeigt hat. Das sind 14,3 Prozent der Tierhalter. Die Streuung innerhalb der Kantone ist sehr gross, In Freiburg beantragten 70 Betriebe (2,7 Prozent) eine Ausnahmebewilligung. In St. Gallen waren es z. B. 1558 Betriebe, das sind 34,1 Prozent. Jungtiere der Rinder- und Schafgattung unter drei Monaten wurden nicht geimpft.

Ebenfalls nicht geimpft wurden die Ziegen. Hiefür müsste gar eine Bewilligung eingeholt werden. Wie Loup erklärte, ist nämlich die Wirkung des Impfstoffes bei Ziegen nicht ideal und folglich sei die Impfung nicht empfehlenswert. Wie er ergänzte, ist der Impfstoff auch nicht registriert für Ziegen.

Die Kosten für die Impfung betragen vier Franken pro Tier. Bei Beständen von 1 bis 30 Tieren sind es drei Taxpunkte, ab 31 Tieren zwei Taxpunkte. Gemäss Verordnung beträgt der Ansatz pro Taxpunkt 1.45 Franken. Die Kosten werden je zur Hälfte vom Staat und den Tierhaltern getragen. Die Kosten für den Impfstoff gehen zulasten des Bundes.

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