Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Die Sunneblueme kann weiterblühen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Lange war unklar, wie die Zukunft der Grossfamilie Sunneblueme in Guschelmuth aussieht. Mit dem revidierten Gesetz über sonder- und sozialpädagogische Institutionen und professionelle Pflegefamilien kann die Sunneblueme nicht mehr in der heutigen Form weiter bestehen. Denn das Anfang Jahr in Kraft getretene Gesetz beschränkt die Betreuungsplätze in Pflegefamilien auf maximal fünf Kinder. In der Sunneblueme leben sieben Kinder. Damit keines der Kinder sein Zuhause im Bauernhaus in Kleinguschelmuth verlassen muss und die Sunneblueme weiterhin Platz für Kinder ab Babyalter bieten kann, haben die Stiftung des Kinderheims Heimelig Kerzers, der Unterstützungsverein der Sunneblueme und die Leitung der Sunneblueme gemeinsam und in Absprache mit dem Kanton nach einer Lösung gesucht.

Die Gespräche tragen nun Früchte: Am Mittwochabend hat der Unterstützungsverein der Sunneblueme mit 19 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen dem Vorstand den Auftrag erteilt, die Sunneblueme-Liegenschaft zu erwerben. Heute gehört das Haus der Leiterin der Sunneblueme, Regine Schlaginhaufen, die vor über 45 Jahren ein erstes Pflegekind in ihrem Bauernhaus aufnahm. Regine Schlaginhaufen ist nun 68 Jahre alt. Sie wird die Leitung per Ende Juli abgeben, das Haus dem Unterstützungsverein verkaufen und an einen anderen Wohnort ziehen. Die beiden langjährigen Mitarbeiterinnen der Sunneblueme, Evelyne Schwab-Sommer und Carla Nigg, werden die Leitung ab August übernehmen.

Ebenfalls Ja sagte die Versammlung dazu, für den Liegenschaftskauf 80 000 Franken aus dem Vereinsvermögen zu entnehmen. Neuer Präsident des Unterstützungsvereins ist Pascal Känzig, Pfarrer der reformierten Kirchgemeinde Cordast. Er trat am Mittwoch die Nachfolge von Erich Tschannen an. Känzig betonte, dass der Verein nun auf Spenden angewiesen ist. Denn wie der Präsident im Gespräch informierte, sind für den Kauf des Hauses Eigenmittel in der Höhe von 270 000 bis 320 000 Franken notwendig. «Für die Zukunft der Sunneblueme braucht es eine ganze Region, die hilft.»

Mit der Stiftung des Kinderheims Heimelig wird laut Plan ein langfristiger Mietvertrag vereinbart. «Das Kinderheim Heimelig ist eine vom Kanton und auch vom Bund anerkannte Institution», erklärte Erich Hirt, Gemeindeschreiber von Kerzers und Präsident der Stiftung Heimelig. «Es gelten deshalb nationale Vorschriften.» Die geplante Lösung für die Sunneblueme sehe hingegen vor, dass das Heimelig den Standort Guschelmuth als Kleininstitution nach Freiburger Recht führt. So sei ein Weiterbetrieb in dem gemütlichen Bauernhaus ohne grössere Umbaumassnahmen möglich. «Und so kann der Geist der Sunneblueme erhalten bleiben», freut sich Erich Hirt. «Die Sunneblueme gehört nach Guschelmuth. Es wäre eine Kata­strophe für die Kinder, wenn sie erneut entwurzelt würden», sagt Pascal Känzig.

«Positive Signale»

Gespräche mit kantonalen Behörden hätten gezeigt, dass der Plan aufgeht, sagte Erich Hirt. «Wir haben positive Signale erhalten.» Es sei allen klar, dass es die Deutschfreiburger Institution Sunneblueme braucht. Die Rahmenbedingungen wie Stellenprozente sowie die Anzahl Plätze seien jedoch noch nicht genauer definiert. «Wir werden nun ein Konzept erstellen und schauen, wo wir uns finden können», sagte Noëlle Schär, Leiterin des Kinderheims Heimelig. Dabei sei wichtig zu sagen, dass es nicht darum gehe, die Struktur des Heimelig auf die Sunneblueme zu übertragen. «Das Heimelig ist ein komplett anderer Betrieb», erklärte Hirt. «Für die künftige Aussenwohngruppe gelten andere Auflagen, wir werden die institutionellen Fragen klären und das Optimum für die Sunneblueme herausholen.» Ziel sei, «dass die Geborgenheit der Sunneblueme weiter existiert», sagte Känzig.

Im Unterschied zum Kinderheim Heimelig bietet die Sunneblueme auch Plätze für Säuglinge an. Bisher konnte die Sunneblueme bis zu elf Kinder aufnehmen. Erste Bestandesaufnahmen seitens des Kantons hätten gezeigt, dass eventuell sogar 13 Plätze möglich sind, erklärte Regine Schlaginhaufen.

Es sei ihr wichtig, die Beziehung mit den Kindern auch nach ihrem Wegzug weiter zu pflegen, betonte Schlaginhaufen. Sie werde die Grossmutterfunktion einnehmen. «Das Schwierigste für mich war, den Kindern das zu erklären.» Doch es sei nun Zeit für sie, den Stab weiterzureichen. Zurzeit sind zwei junge Frauen und fünf Kinder zwischen fünf und elf Jahren in der Sunneblueme zuhause.

Chronologie

Kinderbetreuung nach neuen Regeln

Im November 2017 hatte der Grosse Rat das revidierte Gesetz über sonder- und sozialpädagogische Institutionen und professionelle Pflegefamilien mit 103 zu 0 Stimmen verabschiedet. Es ist seit 1. Januar 2019 in Kraft und beschränkt die Betreuungsplätze auf maximal fünf Kinder. Spezielle Regelungen für Ausnahmefälle lehnte der Grosse Rat mit 51 zu 46 Stimmen ab. Diese Gesetzesänderung stellte das Weiterbestehen der Grossfamilie Sunneblueme in Guschelmuth infrage. Das sorgte für Entrüstung. In den FN erschienen mehrere Leserbriefe zum Entscheid des Grossen Rats. Im Mai 2018 sagte die Stiftung Heimelig aus Kerzers der Sunneblueme ihre Unterstützung zu. Nun ist auch die Form der Zusammenarbeit aufgegleist.

emu

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema