Am Wochenende zwei Türsteher, unter der Woche einer: Das sind die Sicherheitsauflagen, welche die Diskothek Macumba im Freiburger Schönbergquartier erfüllen muss. Zudem müssten die Betreiber dafür sorgen, dass die Gäste sich nicht vor der Tür versammeln, dass sich nicht mehr Personen als erlaubt im Lokal befinden, dass niemand mit einem Getränk ins Freie geht und nicht geraucht wird.
Im letzten Juli hat die freiburgische Sicherheits- und Justizdirektion einem Gesuchsteller das Patent D mit diesen Auflagen vergeben. Dabei hat die Direktion klargemacht, dass sie das Patent jederzeit widerrufen und das Lokal schliessen kann. Zwischen Januar und März stellte die Kantonspolizei fest, dass Auflagen nicht eingehalten wurden. So waren mehrmals keine Türsteher vor Ort, und es wurde geraucht. Einmal liessen die Türsteher die Polizisten nicht eintreten. Die Sicherheits- und Justizdirektion schloss daher das Macumba Ende März. Der Patentinhaber reichte Rekurs ein und ging bis vor Kantonsgericht. Er betreibe noch ein Restaurant und könne daher nicht immer in der Diskothek anwesend sein, sagte er; es sei übertrieben, ihm gleich das Patent für das Macumba zu entziehen.
In einem vor kurzem veröffentlichten Urteil folgt das Kantonsgericht diesem Argument nicht. Das Patent sei klar an eine Person gebunden. Die Sicherheits- und Justizdirektion habe von Anfang an klargemacht, dass die strikten Auflagen eingehalten werden müssten – auch deshalb, «weil es in der Vergangenheit regelmässig Probleme bei der Leitung gegeben hat». Es habe sich nun aber gezeigt, dass der Mann, der das Patent D erhalten habe, sich nicht persönlich um den Betrieb gekümmert habe. Dass die Polizisten nicht eingelassen worden seien und an anderen Abenden Türsteher fehlten, seien klare Verstösse gegen die Sicherheitsauflagen. Daher sei der Entscheid, das Patent zu entziehen, angemessen, schliesst das Gericht.
Kantonsgericht Freiburg, Entscheide 603 2019 50 und 603 2019 51
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