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Die Uhr für die Ferienhäuschen im Naturschutzgebiet tickt

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Für die Ferienhäuschen im Naturschutzgebiet hat das letzte Stündlein geschlagen. Der Kanton schätzt das Interesse des Naturschutzes höher ein als jenes der Eigentümer.

Der Staatsrat hat den kantonalen Nutzungsplan der Naturschutzgebiete am Südufer des Neuenburgersees genehmigt. Das heisst, der Abbruch der Ferienhäuschen und der anderen Bauten ist nun beschlossene Sache. Das schreibt der Staatsrat in einer Mitteilung. Der rechtliche Rahmen, der für den Kanton verbindlich ist, sei klar gesetzt, so der Staatsrat weiter. Die 270 eingereichten Einsprachen wurden abgewiesen. 

Über 100 Verhandlungen

Die nun vollzogenen Anpassungen am Nutzungsplan klären und vereinfachen die Regeln für den Schutz und die Nutzung der Naturschutzgebiete. Teil des Massnahmenplans ist der Grundsatz des Rückbaus der Ferienhäuschen im fraglichen Perimeter. Die federführenden Direktionen haben das Vorhaben letztes Jahr mehrmals öffentlich präsentiert. 

Nach Eingang der Einsprachen hätten 106 Einigungsverhandlungen stattgefunden. In der Folge hätten einige Einsprechende ihre Beschwerden zurückgezogen. Die anderen haben nun 30 Tage Zeit, um die Abweisung ihrer Einsprache vor dem Kantonsgericht und dann allenfalls noch vor Bundesgericht anzufechten. 

Innert sechs Monaten nach Inkrafttreten des Nutzungsplans müssen die Besitzer Abbruchgesuche einreichen und innert weiterer zwölf Monate den Rückbau realisieren. Anschliessend würde der Kanton den Rückbau der noch stehenden Gebäude auf Kosten der Eigentümer einleiten. Eine Entschädigung sei nicht vorgesehen, betont die Juristin des Kantons, Danaé Frangoulis: «Die Idee ist, dass die Eigentümer den Abbruch selbst in die Hand nehmen.» So sei es auch seit den 1950er-Jahren vorgesehen.

Bedeutendes Schutzgebiet

Der Staatsrat hält in seiner Mitteilung fest, dass die Grande Cariçaie ein Schutzgebiet von nationaler und internationaler Bedeutung sei. So seien Teile des insgesamt 3000 Hektaren grossen Areals im Bundesinventar der Moorlandschaften aufgeführt. In der Grande Cariçaie lebe ein Viertel der schweizerischen Flora und Fauna. «Deshalb soll dieses Juwel für künftige Generationen erhalten und aufgewertet werden», betont der Staatsrat in seiner Mitteilung. Ausserdem soll das Gebiet für die Bevölkerung zugänglich bleiben.

Rekurs wird kommen

Die Eigentümervereinigung Arsud wird laut ihrem Generalsekretär Benoit Dumas Rekurs einlegen, weil das Kantonsparlament 2009 eine Beibehaltung der Chalets unter strengen Bedingungen gutgeheissen hatte. Diesen Entscheid habe das Bundesgericht umgestossen. Seit 2017 verfolge der Staatsrat nun den Abriss der Chalets. Der Kanton müsse sich jedoch mitnichten den Empfehlungen des Bundes beugen. Er könne frei entscheiden, wie er unter Einhaltung des Naturschutzes mit den Häuschen verfahren wolle.

Laut Juristin Frangoulis hat der Kanton nun seine Hausaufgaben gemacht und sei willens, den Nutzungsplan wie beschlossen umzusetzen. Die Ferienhäuschen stehen zu lassen, sei nicht mit Bundesrecht vereinbar. Da habe der Kanton keinen Spielraum, so der Staatsrat, er könne keine Bauten in Moorlandschaften zulassen. Er sei verpflichtet, andernfalls «alle nötigen Massnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen zu beenden». So sei der Abbruch der Ferienhäuschen und der Nebenanlagen in den Naturschutzgebieten unumgänglich. 

Lange Geschichte

Widerstand seit bald 40 Jahren

Die rund 180 Ferienhäuser am Südufer des Neuenburgersees entstanden zwischen 1920 und 1962. Im Kanton Freiburg stehen etwa 120 Chalets, die meisten in Delley-Portalban. Der Staatsrat erliess ab 1952 «Bewilligungen auf Zusehen hin». 1982 entstand ein Richtplan. 1983 stellte der Staatsrat eine erste Frist für den Abbruch. Seither wehren sich die Besitzer dagegen. Sie reichten eine Petition mit über 10’000 Unterschriften für den Erhalt der Häuschen ein. 2009 versuchte der Grosse Rat, mit einer Vereinbarung die Interessen der Eigentümer und des Naturschutzes zu verbinden. Der Kanton wurde aber zurückgepfiffen. 2012 hat eine Kommission des Bundes festgestellt, dass die Ferienhäuschen einen Eingriff in die Schutzgebiete darstellen. 2017 lancierte der Staatsrat die nun beschlossene Änderung des Nutzungsplans. fca

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