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Die Umzonungen bleiben Sache der Gemeinden

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Durch die Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes gilt während fünf Jahren ein Bauzonenmoratorium. Dies beunruhigt Grossrat Christian Ducotterd (CVP, Grolley). Er und 13 Mitunterzeichner fordern in einer Motion vom Staatsrat, dass dieser Übergangsbestimmungen festlegt, mit denen die Kompensation von Neueinzonungen geregelt wird. Mangelnde Koordination könnte gemäss den Motionären dazu führen, dass es kantonal zu «inkohärenten, schädlichen und irreversiblen» Situationen komme. Namentlich schlagen die Grossräte einen gemeinsamen Topf vor, der sich für die Kompensation von Neueinzonungen eignen würde.Dieser Forderung kann sich der Staatsrat nicht anschliessen. Das Moratorium sei ein Übergangsrecht, das nichts an den Zuständigkeiten in der Raumplanungsgesetzgebung ändere. Demzufolge liege es an den Gemeinden, Ausgleichsmöglichkeiten bei Umzonungen zu prüfen und Grundstücke zu definieren, die dafür infrage kommen. Diese Aufteilung zwischen Kanton und Gemeinden werde auch vom Verband der Freiburger Gemeinden verteidigt, heisst es in der Antwort. Der Kanton sei nicht befugt, Grundstücke einer Zone zuzuweisen. Dies wäre ein Eingriff in die Gemeindeautonomie. Als Schiedsrichter hätte der Staat Mühe, Prioritäten zwischen Gemeinden zu setzen. Als Informationsplattform seien dem Kanton die Hände gebunden, weil von Gemeinden übermittelte Daten vertraulich seien. Der Staatsrat ermutigt aber Gemeinden, sich regional zusammenzuschliessen. uh

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