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Die Universität verklagt den heiligen Petrus

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 Die Sitzreihen des Gerichtssaals sind auffallend gut besetzt. Rund 60 Zuschauerinnen und Zuschauer blicken gespannt nach vorne und sehen auf der linken Seite die drei Anwälte der einen Par- tei, rechts die drei Anwälte der Gegenpartei und in der Mitte – etwas erhöht über das Geschehen wachend – das fünfköpfige Gericht.

Der Fall, der hier verhandelt wird, ist höchst brisant: Eine Assistentin der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg wirft ihrem Doktorvater, einem sehr angesehenen Professor, vor, für einen seiner Fachartikel aus ihrer Dissertation abgeschrieben zu haben. Die Vorwürfe werden in der Freiburger Zeitung «La Fraternité» publik gemacht, worauf die Universitätsleitung die Assistentin unverzüglich entlässt und sie als Doktorandin exmatrikuliert. Dies führt zu einer Klage der Assistentin gegen die Uni, welche ihrerseits, zusammen mit dem Professor, den Petrusverlag als Herausgeber der Zeitung «La Fraternité» auf Genugtuung wegen Persönlichkeitsverletzung verklagt.

Fiktiv, aber realistisch

Die Ereignisse sind zwar frei erfunden. Wie die Affären um den früheren deutschen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg oder um das medizinhistorische Institut der Uni Zürich – um nur zwei Beispiele zu nennen – aber zeigen, sind sie keineswegs realitätsfern. Ausgedacht haben sich den Fall Léonard Maradan und Aurélien Barakat, die selbst als Diplomassistenten an der Freiburger Rechtsfakultät tätig sind, für einen fiktiven Gerichtsprozess anlässlich des 250-Jahre-Jubiläums der rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Das Szenario diente Jus-Studierenden dazu, sich wettkampfmässig in der Rolle eines Anwalts vor Gericht zu üben. Nach mehreren Vorselektionen fand am Freitagabend im Auditorium A der Universität Miséricorde das öffentliche Finale dieses Jubiläums-Moot-Courts (siehe Kasten) statt. Ein deutschsprachiges Team, das den Petrusverlag vertrat, duellierte sich mit einer französischsprachigen Gruppe, die ihrerseits den Professor und die Universität als Klienten hatte.

Schwierige und unterhaltsame Fragen

Die Rückfragen der Richter, welche die Anwälte in ihren Plädoyers regelmässig unterbrachen, bezogen sich oft auf formelle Aspekte eines Prozesses: Welche Seite trägt in diesem oder jenem Punkt die Beweislast? Muss sich die Berufungsinstanz auf den von der Erstinstanz festgestellten Sachverhalt abstützen oder kann ein anderer Sachverhalt geltend gemacht werden? Mehrmals gerieten die Anwälte beider Seiten dadurch in Bedrängnis, mitunter gar in Verlegenheit. Das Publikum hingegen brachten solche Fra- gen zum Schmunzeln: «Dass ein Professor in seinem psychischen Wohlbefinden Schaden erleiden kann, ist klar. Aber worin besteht das psychische Wohlbefinden einer Universität?», fragte ein Richter die Anwälte der Uni, als sie die geforderte Genugtuung begründeten.

Das Urteil des Gerichtspräsidenten, Professor Michel Heinzmann, brachte bewusst keinen Sieger hervor – dies mit der fadenscheinigen und nicht ganz ernst gemeinten Begründung, dass der Professor und die Uni doch nicht vom heiligen Petrus Geld einfordern könnten und andererseits Petrus nicht den Judas spielen solle. Danach meinte der 23-jährige Andreas Bürgler, der den Petrusverlag vertreten hat: «Das Gericht war für uns der härtere Gegner als die Gegenseite. Die Fragen, die die Richter stellten, glichen manchmal mehr Prüfungsfragen aus dem Studium als den Fragen in einem Prozess.»

Für ihn und seine Kol- legen, den 28-jährigen Daniel Tschanz und den 24-jährigen Tobias Baumgartner, hat sich die Teilnahme am Jubiläums-Moot-Court aber gelohnt, weil es sehr lehrreich gewesen sei: «Besonders interessant war, dass wir in der Lage sein mussten, beide Seiten zu vertreten. So hat man sofort erkannt, wenn ein Argument schwach war», meinte Bürgler.

Moot Court: Testfall für künftige Anwälte

E in sogenannter Moot Court ist ein fiktiver Gerichtsprozess, in dem Jus-Studierende wettkampfmässig ihre Fähigkeiten im Plädieren unter Beweis stellen können. Die Rechtsfakultät der Universität Freiburg organisiert alljährlich mehrere Moot Courts, die meist Teil eines nationalen oder internationalen Wettkampfs sind.

Zu ihrem 250-jährigen Bestehen hat die Freiburger Jus-Fakultät zusätzlich einen internen Moot Court veranstaltet. Die Teilnehmer, bestehend aus zwei bis vier Studierenden auf Bachelor- oder Master-Stufe, mussten im August zunächst Klageschriften einreichen, und zwar für beide Streitparteien. Nach einer Vorselektion durften zwölf Gruppen zur ersten, mündlich geführten Phase antreten. Die vier besten Teams wurden zum Halbfinale eingeladen, das wie das öffentliche Finale (siehe Haupttext) am Freitag stattfand. fa

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