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Die Untersuchung gegen den Imam wird eingestellt

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FreiburgDie SVP der Stadt Freiburg hatte nach der Lektüre eines Zeitungsartikels über einen Imam des muslimischen Zentrums an der Industriestrasse den Untersuchungsrichter eingeschaltet (FN vom 7. November): Der Imam habe in seiner Predigt Aussagen gemacht, «die mit dem Schweizer Recht und den Werten, die wir hochhalten, nicht vereinbar sind», schrieb die SVP damals in einer Mitteilung.

Nun hat Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser das Verfahren eingestellt: Die Predigt des Imams falle nicht unter das Strafrecht, da der Mann nicht dezidiert zu Gewalt aufgerufen und auch keinen Hass gegen eine bestimmte Personengruppe verbreitet habe.

Der Untersuchungsrichter hatte den Imam befragt, ebenso den Journalisten der «Liberté», welcher den Artikel geschrieben hatte. Zudem hat er – mit Hilfe eines Übersetzers – die Tonband-Aufzeichnung der Predigt angehört und die schriftliche Vorbereitung des Imam gelesen.

Der Imam habe Suren des Propheten Moses deklamiert, schreibt der Untersuchungsrichter in einer Medienmitteilung: In diesen wird Gott gebeten, die Begleiter Moses zu rächen, die unter dem Pharaon leiden. Dabei wird Gott aufgerufen, «die Geissel seiner Bestrafung» auf die «Ungerechten, welche auf Erden ihre Macht missbrauchen und welche die masslose Korruption verbreiten» niederfahren zu lassen.

Kein konkreter Aufruf

Diese Worte liessen vermuten, dass in gewisser Weise zu Gewalt aufgerufen werde, vor allem, weil sie im Zusammenhang mit der Unterstützung für «kämpfende Brüder» in Tschetschenien, Afghanistan, Irak und Palästina geäussert worden seien, schreibt Mooser. Doch erfüllten sie keinen Straftatbestand, da sie nicht konkret zu Gewalt aufriefen. Zudem verbreiteten sie auch keinen Hass gegen eine bestimmte Personengruppe wegen deren Rasse, Ethnie oder Religion. Darum stelle er das Verfahren ein, schreibt Jean-Luc Mooser. njb

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