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Die Verteidigung wehrt sich beim Prostituiertenmord gegen die Verurteilung wegen Mordes 

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Vor gut vier Jahren hat ein Mann im Streit eine Prostituierte erstochen. Das Bezirksgericht hat ihn zu 16 Jahren Haft verurteilt. Nun muss das Freiburger Kantonsgericht entscheiden, ob es Mord oder Tötung war.

In der Nacht auf den 14. Januar 2017 hat ein heute 31-Jähriger in der Stadt Freiburg eine Prostituierte erstochen und ihren leblosen Körper in einem Koffer nach Hause getragen. Im letzten September hat ihn das fünfköpfige Strafgericht des Saanebezirks wegen Mordes und Störung des Totenfriedens sowie Drogendelikten zu einer Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt.

Der Verurteilte zog den Fall vor das Freiburger Kantonsgericht. Seine Anwältin Yaël Hayat fordert eine tiefere Strafe: Sie plädiert auf Tötung statt Mord und darauf, dass die Störung des Totenfriedens nicht in Betracht gezogen wird.

Staatsanwalt Marc Bugnon hatte sich dem Rekurs angeschlossen; er hingegen fordert eine höhere Strafe, nämlich 17 Jahre Haft.

Unter Drogeneinfluss

Der Angeklagte ging oft zu Prostituierten. In der Tatnacht stand er unter Drogeneinfluss und hatte kein Geld. So schlug er vor, seinen Computer als Pfand dazulassen. Nach dem Akt stritten die beiden – und der Mann stach zu.

«Ich kann mich noch immer nicht an die Tat erinnern», sagte der Angeklagte am Donnerstag vor dem Kantonsgericht. «Ich kann nicht nachvollziehen, dass ich das gemacht haben soll.» Er hatte 19 Mal mit seinem Messer auf das Opfer eingestochen. «Ich hatte damals eine grosse Wut in mir, und der Streit mit der Frau muss mich in diesen wahnsinnigen Zustand versetzt haben.»

In den letzten Monaten ist er Fragen zu seiner Adoption nachgegangen. Er hat Kontakt zu seiner biologischen Mutter in Brasilien und so erfahren, dass er einen Bruder und eine Schwester hat. «Aber ich habe noch nicht auf alle meine Fragen eine Antwort.» So gebe seine Mutter keine Informationen zu seinem biologischen Vater und seinem Bruder preis, sondern sage, sie wolle die Vergangenheit ruhen lassen.

«Exzessives Urteil»

«Das Urteil des Bezirksgerichts ist exzessiv», sagte Yaël Hayat. Das Gericht habe nur die nackte Tat angeschaut, nicht aber den Angeklagten und seine «internen Faktoren». Für sie liegt es auf der Hand, dass der Verurteilte in der Prostituierten seine leibliche Mutter sah: eine Südamerikanerin im etwa selben Alter wie diese.

Zudem sei er unter Drogeneinfluss gestanden und habe seit drei Tagen nicht mehr geschlafen. Im Streit mit der Prostituierten sei er in diesem Zustand völlig von seinen Gefühlen überwältigt worden. «Seine Verletzung, die er als kleines Kind erlitt, als seine Mutter ihn ins Waisenhaus brachte, brach wieder auf.»

«Extrem brutal»

Staatsanwalt Marc Bugnon zeichnete ein ganz anderes Bild. So habe der Angeklagte immer wieder andere Begründungen dafür angegeben, warum er das Messer dabei gehabt hatte – ein Ausbeinmesser mit einer 28  Zentimeter langen Klinge. 

«Und es scheint doch sehr unwahrscheinlich, dass er genau in dem Moment, als ihn die Prostituierte anschreit, weil das Kondom gerissen ist, das vergessene Messer im Rucksack wieder entdeckt», sagte Bugnon. Die Tat sei «extrem brutal und roh» gewesen: «19 Mal das Messer den Brustkorb durchstochen.»

Während der Kochlehre habe sich eine Lehrerin besorgt gezeigt. «Er ist von Messern fasziniert und hat etwas sehr Ausgeprägtes gegen Frauen», zitierte Bugnon aus einem Bericht der Lehrerin über den damals 23-Jährigen. Später zeigte sie ihn an: In einem Brief hatte der Angeklagte einer Mitschülerin geschrieben, er möchte sie vergewaltigen und seine Ini­tialen mit einem Brandeisen auf ihre Genitalien brennen. Umso frustrierender sei es, dass vier Jahre später eine Frau habe sterben müssen. «Diese Tat war doch nicht so unvorhersehbar, wie wir das gerne denken würden», sagte Bugnon. 

Das dreiköpfige Gericht unter Präsident Michel Favre gibt sein Urteil nächsten Dienstag bekannt.

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