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«Die Voraussetzung, in Freiburg wohnhaft zu sein, ist für Wildhüter nicht zwingend»

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In einer ­Anfrage an den Staatsrat vom vergangenen Juli äusserten die SVP-Grossräte Markus Zosso (Schmitten) und Adrian Brügger (Düdingen) ihren Unmut über die Ernennung eines neuen Wildhüters (die FN berichteten). Der Staatsrat antwortete nun schriftlich auf ihre Fragen.

Bestimmte Nähe notwendig

«Es liegt auf der Hand, dass eine bestimmte Nähe zum Arbeitsort nötig ist, um das Amt des Wildhüters und Fischerei­aufsehers ausüben zu können», steht in der schriftlichen Antwort des Staatsrates geschrieben. Die Voraussetzung laut Inserat, im Kanton Freiburg wohnhaft zu sein, sei aber nicht zwingend. Von den zehn ausgewählten Bewerbern seien somit vier aus dem Kanton Freiburg gewesen, so die Kantonsregierung. Die Person, die nun den Posten neu besetze, wohne zwar im Kanton Bern. Doch befinde sich ihr Wohnort nur 700 Meter von der Freiburger Kantonsgrenze entfernt, was «sehr nahe vom betreffenden Aufsichtsgebiet» sei, schreibt der Staatsrat.

Die zwei Grossräte fragten nach der Zusammensetzung der Wahlbehörde, die den neuen Wildhüter bestimmt hatte. Die Kantonsregierung erklärt ausführlich, dass vier Mitarbeiter des Amts für Wald, Wild und Fischerei sämtliche Bewerbungsdossiers unabhängig geprüft hätten, wovon zehn Personen für ein erstes Gespräch eingeladen wurden. Diese hätten zuvor eine schriftliche Prüfung ablegen sowie einen Aufsatz über eines von drei vorgegebenen Themen verfassen müssen, so der Staatsrat. Über die Ergebnisse der Bewerbungsgespräche sei der Amtsvorsteher regelmässig informiert worden.

Mehrere Kritikpunkte

«Es ist für mich unverständlich, dass der ­Amtsvorsteher ‹nur› regelmässig über den Stand der Bewerbungsgespräche informiert wurde», äussert sich Markus Zosso gegenüber den FN auf Anfrage. Er ist der Meinung, dass dieser zwingend in den Bewerbungsprozess der Wildhüter eingebunden werden müsse. «In jeder Firma betreut die personalverantwortliche Person die Bewerbungen, so sollte es auch der Amtsvorsteher tun.» Als weiteren Kritikpunkt nennt Zosso die Anwesenheit eines Vertreters der Wildhüter-Fischereiaufseher. «Für mich ist es ein rotes Tuch, dass ein Arbeitskollege bei den Bewerbern mitdiskutieren darf.» Zosso findet, dass es hierbei für den Wildhüter schwierig sei, objektiv zu bleiben.

Er ärgere sich zudem über die verpasste Chance, eine Frau als Wildhüterin einzustellen. Besonders, da sich schon mehrmals eine kompetente Freiburgerin beworben habe, so Markus Zosso. Zuletzt sei der neue Wildhüter kein Steuerzahler in Freiburg, werde aber durch Steuergelder finanziert.

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