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«Die Wirkung von Broschüren ist bisweilen beschränkt»

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Das neue Bürgerrechtsgesetz des Bundes tritt Anfang des kommenden Jahres in Kraft. Künftig können nur noch Ausländerinnen und Ausländer mit einer C-Bewilligung ein Einbürgerungsgesuch einreichen.

Gemässigte Gangart

Der Kanton Freiburg hat sich hinsichtlich der Inkraft­setz­ung dieses Gesetzes für eine gemässigte Informationspolitik entschieden. Dies hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage der beiden SP-Grossräte Olivier Flechtner (Schmitten) und Rose-Marie Rodriguez (Estavayer-le-Lac) fest. Diese hatten sich danach erkundigt, ob der Kanton zusätzliche Informationen oder eine Broschüre zum Thema publizieren wolle.

Bereits im Juni informiert

Der Staatsrat habe dem Grundsatz zugestimmt, Inhabern eines B-Ausweises, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, aktiv zu empfehlen, noch dieses Jahr ein Einbürgerungsgesuch einzureichen. Eine entsprechende Medienmitteilung ist laut der Kantonsregierung im Juni verbreitet worden.

Diese Informationen scheinen bei ihren Adressaten angekommen zu sein. Denn seit Ende August werde ein erneuter Anstieg von Einbürgerungsgesuchen festgestellt. Ein Grossteil betreffe aber Inhaber eines F-Ausweises, deren Dossiers nur in Ausnahmefällen oder aus humanitären Gründen akzeptiert werden könnten.

Auch auf dem Internet

Darüber hinaus habe der Staatsrat dem kantonalen Jugendrat vorgeschlagen, eine gezielte Informationskampagne vorzunehmen, insbesondere in den Bildungseinrichtungen. Die Wirkung von Broschüren hält der Staatsrat für «bisweilen beschränkt». Die nötigen Informationen zum aktuellen Einbürgerungsverfahren würden sich darüber hinaus bereits heute im Wesentlichen auf der Website des Amts für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen finden.

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