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Dieb täuscht Einbruch vor: bedingte Geldstrafe

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Diesen Frühling hatte die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg einen 36-jährigen Mann per Strafbefehl wegen Diebstahls, Geldwäscherei, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verurteilt. Nachdem der Mann Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben hatte, sollte er sich gestern vor dem Polizeigericht in Tafers verantworten. Weil er die Einsprache gegen den Strafbefehl aber wieder zurückzog, musste der Fall nun doch nicht mehr neu verhandelt werden. Der Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft behält damit seine rechtsgültige Wirkung.

Den Diebstahl zu vertuschen versucht

Was hatte sich der Mann zuschulden kommen lassen? In der Nacht auf den 4. Mai 2014 hat sich der heute 36-Jährige gemäss Strafbefehl mithilfe eines elektronischen Schlüssels Zutritt in eine Firma in Bösingen verschafft, wo er nicht nur arbeitete, sondern auch in einem Zimmer residierte. Nachdem er den Tresorschlüssel aus dem Büro der Firma entwendet hatte, entnahm er damit rund 13 000 Franken Bargeld aus dem Tresor. Zurück im Büro verursachte er eine grosse Unordnung, um so den Diebstahl wie einen Einbruch aussehen zu lassen und seine eigene Straftat zu vertuschen. Nachdem der Mann die Beute in seinem Fahrzeug versteckt hatte, schlug er aus dem gleichen Grund mit einer Spitzhacke ein Fenster sowie eine Türe in der Firma ein. Zwei Tage nach dem Diebstahl übergab er das gestohlene Geld an eine unbekannte Person. Diese brachte das Bargeld ins Ausland, um damit eine Privatschuld zu begleichen.

 Dafür verurteilte die Staatsanwaltschaft den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 70 Franken und einer Busse von 1700 Franken. Der bedingte Strafvollzug wird mit einer Probezeit von zwei Jahren gewährt.

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