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Diebstahl, Hausfriedensbruch und Gewalt

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Die Angeklagte und ein Komplize verschafften sich Zugang zu einem Haus und machten es sich darin gemütlich: Sie benutzten die Badetücher und schliefen in den Betten. So steht es in der Anklageschrift der 22-Jährigen. Beim Verlassen des Hauses sollen sie mehrere Gegenstände, etwa einen Staubsauger, mitgenommen haben. Für diese und rund 20  weitere Straftaten, welche die junge Frau im Raum Bern und Freiburg verübt haben soll, muss sie sich nun vor dem Strafgericht Tafers verantworten. Die Delikte wurden zwischen März 2017 und Oktober 2018 begangen. In dieser Zeit befand sich die Beschuldigte dreimal für kurze Zeit in Polizeihaft. Das scheint sie nicht beeindruckt zu haben, so wurde sie kurz nach den Entlassungen wieder straffällig.

Die Anklageliste beginnt mit einem geringfügigen Vermögensdelikt – sie entwendete ein Mobiltelefon. Die Straftaten wurden daraufhin gravierender: Es blieb nicht beim einen Einstieg in ein fremdes Haus. Die Angeklagte hat laut Anklageschrift erneut für mehrere Tage in einem fremden Haus gewohnt. Weitere Einfamilienhäuser und Liegenschaften folgten. Einmal entwendete sie 230 Franken, ein weiteres Mal eine medizinische Matratze im Wert von rund 2490 Franken. Ein anderes Mal wurde sie vom Bewohner gestört und floh.

Auch in ein Schwimmbad soll die Beschuldigte zusammen mit weiteren Personen gestiegen sein, um dort die Nacht zu verbringen. Die Angeklagte soll zudem mehrere Nächte in einem aufgebrochenen Wohnmobil übernachtet haben. Versuche, das Wohnmobil zu starten, scheiterten.

In Kellerabteile eingestiegen

In der Anklageschrift fallen die vielen Kellerabteile auf, zu denen sich die Angeklagte Zugang verschafft haben soll. So soll sie beispielsweise zusammen mit einem Komplizen die Kellertür eines Wohnblocks aufgewuchtet und aus einem Kellerabteil Matratzen sowie Kissen entweder haben, diese dann aber im Kellergang liegen gelassen haben. In einem anderen Keller hat sie Ess­waren und Getränke entwendet. Bei einem weiteren Keller gehörte eine Playstation zu ihrem Diebesgut, ein anderes Mal ein Paar Turnschuhe.

Ausfällig gegenüber Polizei

Nach dem Einbruch in ein Café – das Diebesgut waren 20  Schlüssel – soll die Angeklagte ein Fahrzeug entwendet haben. Sie fuhr damit unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol – ohne Führerausweis – davon. Eine Polizeipatrouille fasste die 22-Jährige. Nicht nur bei dieser Patrouille hat sich die Angeklagte aufgrund ihres Verhaltens wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Beschimpfung und unanständigen Benehmens strafbar gemacht. Ein aggressives Verhalten gegenüber Beamten zeigte sie des Öftern.

Einmal reagierte sie mit Gewalt und Drohungen, als die Polizei einen Komplizen abführte. Einen der Polizisten hat sie rund zwei Monate später erkannt und ihm den Mittelfinger gezeigt. Daraufhin wurde sie von den Beamten kontrolliert, wobei ihr der Konsum von Kokain nachgewiesen werden konnte. Auch hier blieb es nicht bei einem Mal.

Die junge Frau soll sich auch gegenüber Anwohnern der betroffenen Liegenschaften aggressiv gezeigt haben und ausfällig geworden sein. Zudem muss sie sich in der Verhandlung vom Dienstag und Donnerstag wegen Tätlichkeiten gegen Jugendliche verantworten. Sie hat gemäss Anklageschrift einen Jugendlichen vom Fahrrad gerissen, ihn am Boden mit Kieselsteinen beworfen und getreten. Das Fahrrad beschädigte sie. Nach diesem Vorfall wurde sie von der Polizei trotz Fluchtversuch gefasst und dem Notfallpsychiater vorgeführt. Momentan befindet sich die Beschuldigte in einer Entzugsklinik.

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