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Dienstverweigerung wird bestraft

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 Ein 25-jähriger Mann leistete einer Weisung des Amtes für Bevölkerungsschutz und Militär im Mai nicht Folge und trägt nun die Konsequenzen: Der in der Waadt wohnhafte Mann erschien nicht zu einem entsprechenden Kurs des Zivilschutzes. Als Begründung gab er an, sein Freistellungsgesuch für den Kurs vergessen zu haben. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den bereits wegen Fahrens in betrunkenem Zustand vorbestraften Mann nun mittels Strafbefehl: Wegen fahrlässigen Verstosses gegen das eidgenössische Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz wurde er mit 400 Franken gebüsst. ma

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