Da weniger Covid-Patientinnen und -Patienten im Freiburger Spital HFR sind, lockert das Spital die Besuchsregeln. Auch das Daler-Spital führt neue Regeln für Besucherinnen und Besucher ein.
Zurzeit ist noch ein Covid-Patient auf der Station der Inneren Medizin, und seit mehreren Tagen sind keine Covid-Patientinnen und -Patienten mehr auf der Intensivstation: Das schreibt das Freiburger Spital HFR in einer Mitteilung. Deshalb habe der Kantonsarzt entschieden, die Regeln für Besuche an allen Standorten des Spitals zu lockern.
So gelten die zeitlichen Beschränkungen des HFR nicht mehr, Besuche sind von 14 bis 20 Uhr möglich. Auch gibt es keine begrenzte Besucherzahl mehr. Ausgenommen davon sind Besuche von Personen, bei denen der Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung besteht oder die daran erkrankt sind. Befinden sich Personen in lebensbedrohlichem Zustand, gelten Ausnahmeregeln.
Sonderregeln bleiben beim HFR bestehen
In gewissen Abteilungen des HFR gelten weiterhin Sonderregeln. So darf auf der Geburtenabteilung nur der Vater mit den Geschwistern des Neugeborenen zu Besuch gehen. Für ambulante Sprechstunden in der Gynäkologie und Geburtshilfe darf der Partner oder die Partnerin die Patientin begleiten. Nur die Eltern dürfen ihre Kinder in der Neonatologie besuchen. In der Pädiatrie ist jeweils ein Elternteil zugelassen.
Bei Personen in kritischem Zustand entscheidet der zuständige Kaderarzt oder die zuständige Kaderärztin, welche und wie viele Besuche möglich sind.
Zwei Personen pro Patientin oder Patient
Auch das Daler-Spital teilt in einem Communiqué mit, dass es die Organisation der Besuche anpasse. Somit sind in Zukunft maximal zwei Besucherinnen und Besucher gleichzeitig pro Patientin und Patient im Zimmer erlaubt. In der Maternité sind der Partner plus eine weitere Person erlaubt. Zudem dürfen die Geschwister das Neugeborene besuchen.
Patientinnen und Patienten des Daler-Spitals können auf Wunsch weitere Besucher und Besucherinnen empfangen, wenn sie in die Cafeteria oder in den Park gehen. Wöchnerinnen werden ausserdem die Möglichkeit haben, das neu für sie eingerichtete Besuchszimmer zu nutzen.
Die Besuchszeiten bleiben unverändert: Halbprivat und privat Versicherte dürfen von 10 bis 20 Uhr und allgemein versicherte Patientinnen und Patienten von 14 bis 20 Uhr Besuch empfangen.
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