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«Diese Rechte gelten für alle Menschen»

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Drei christliche Kirchen der Schweiz stehen gemeinsam für die Menschenrechte ein. Diese zu verteidigen sei ihnen eine wichtige Aufgabe, betonen die Schweizer Bischofskonferenz, der Schweizerische Evangelische Kirchenbund und die Christkatholische Kirche der Schweiz im November in einem Schreiben an die Kirchgemeinden. In einer Medienmitteilung schliessen sich im Dezember nun auch die Freikirchen Schweiz und die Schweizerische Evangelische Allianz dem Anliegen an.

«Als Kirchen und kirchliche Gemeinschaften stellen wir uns hinter die Menschenrechte», schrieben die Religionsgemeinschaften. Darin stellen sie die vor 70 Jahren erfolgte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vor. Das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündete Dokument bilde die Grundlage für den internationalen Menschenrechtsschutz. Die Menschenrechte enthalten laut dem Schreiben Garantien zum Schutz der menschlichen Person, etwa das Recht auf Leben sowie das Verbot von Folter und Sklaverei. Ebenso kommen klassische Freiheitsrechte wie die Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Organisations- und Ehefreiheit vor. Zudem sind wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte enthalten. «Diese Rechte gelten für alle Menschen un­geachtet ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität», schreiben die Kirchenorganisationen.

Rechte verteidigen

Sie sehen es als «eine wichtige Aufgabe» an, die Menschenrechte «zum Wohl der Menschen immer zu verteidigen». Das ist gemäss ihrer Einschätzung auch nötig. Denn einerseits kämen die Menschenrechte immer mehr unter Druck. Andererseits gebe es Menschen, für die diese Rechte noch nie eine Selbstverständlichkeit gewesen seien.

Die drei Kirchen fordern die Gläubigen dazu auf, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Dafür haben sie dem Schreiben einen fiktiven Dialogtext angehängt, den Frank Mathwig, Beauftragter für Theologie und Ethik beim Schweizerische Evangelische Kirchenbund, verfasst hat. Darin diskutiert Giuseppe Roncalli – der spätere Papst Johannes XXIII. – mit dem reformierten Theologen Karl Barth und der jüdischen Philosophin Hannah Arendt. Sie reden über das Verhältnis von Freiheit und Gehorsam beziehungsweise von Freiheit und Recht. Und sie thematisieren die anfängliche Ablehnung der Menschenrechte durch den Vatikan und die spätere Anerkennung.

Sie hätten die fiktive Dialogform gewählt, um Positionen, die in der Geschichte der Menschenrechte eine bedeutende Rolle gespielt hätten, für die Gegenwart möglichst lebendig werden zu lassen, schreibt Frank Mathwig auf Anfrage. Darüber hinaus zeige der Text Übereinstimmungen in den Positionen von Arendt, Barth und Johannes XXIII., «die in der Regel übersehen oder nicht hergestellt werden, aber bei genauerer Hinsicht überraschend ins Auge fallen». Und Mathwig betont: «Der Text beruht auf einer breiten Basis seriös recherchierter Quellen, die heute kaum noch bekannt sind, geschweige denn in die Diskus­sion eingebracht werden.»

Engagement für Kinderrechte

Als Anregung für ein konkretes Engagement zugunsten der Menschenrechte weisen die Kirchen ihre Gläubigen und die Kirchgemeinden und Pfarreien auf eine Petition der Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (Acat) hin, die diese zur Problematik der Kinder von Inhaftierten in der Schweiz lanciert hat, und empfehlen Kollekten zugunsten der Organisation. In der Petition an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren fordert die Organisation, die sich «für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe einsetzt», einen besseren Schutz der Rechte der Kinder, deren Eltern inhaftiert sind.

kath.ch

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