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Diese Verantwortung übernimmt keiner freiwillig

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Pascal Jäggi

Freiburg Für die Familie eines am 3. März 2006 vor der Freiburger Hauptpost tödlich verunfallten Mädchens ist der Prozess am Strafgericht des Saanebezirks eine Qual. Nach fünf Jahren habe endlich ein Verantwortlicher einer beteiligten Firma einen Kondolenzbesuch bei ihr gemacht, gab die Mutter der damals 17-Jährigen gestern zu Protokoll. Niemand habe sich zuvor um sie gekümmert, so die Mutter

Erst im März wurde der Prozess wieder verschoben, um die Zuständigkeit von einem der sieben Angeschuldigten abzuklären. Gestern nun hat Gerichtspräsident Nicolas Ayer Gas gegeben und die Befragung sowie das Beweisverfahren in einem Mammut-Tag abgeschlossen. Die Angeschuldigten aus der Baubranche müssen sich wegen fahrlässiger Tötung, im schlimmeren Fall gar eventualvorsätzlicher Tötung verantworten. Fakt ist, dass ein Baugerüst, das an der Seite der Hauptpost, wo sich der Ausgang des Café XXe befindet, in einer windigen Nacht zusammengestürzt ist und das Opfer, das vor der Tür stand, unter sich begraben hat. Die Untersuchung eines Experten hat ergeben, dass das Gerüst klar ungenügend gesichert war. Doch wer war für diesen Fehler verantwortlich?

Sieben Angeschuldigte

Vor Gericht stehen der Bauleiter, zwei Vertreter von zwei verschiedenen Gerüstbaufirmen, ein Verantwortlicher einer Metallbaufirma sowie die beiden Chefs einer weiteren Metallbaufirma und einer ihrer Arbeiter. Der Bauleiter hatte zwar die oberste Verantwortung für die Sicherheit, doch zumindest einen Teil davon hat er an seine Zulieferer weitergegeben. Sein erster Zulieferer ist die Firma, welche für die gesamten Gerüste am Bau zuständig war. Diese hat die Verantwortung für dieses spezielle Gerüst an einen weiteren Zulieferer abgegeben.

Der eigentliche Grund, warum das Gerüst aufgebaut wurde, war die Befreiung des Gebäudes von Asbest. Dafür war eine Metallbaufirma zuständig, welche die Arbeit an dieser Fassade ebenfalls an einen Zulieferer abgegeben hatte. Innerhalb dieser Firma soll der Chef seinen Arbeiter mit der Sicherung des Baugerüsts beauftragt haben, nachdem die Verankerungen wegen Arbeiten an der Fassade zuerst entfernt werden mussten. Obwohl, eigentlich hätte dieser das Gerüst gar nicht sichern dürfen, weil er eben nicht Gerüstbauer, sondern Metallbauer ist.

Befehl von oben …

So kam es, dass nach den Änderungen statt der nötigen 20 Verankerungen, wie sie der Experte eingeschätzt hatte, bloss drei Verankerungen das Gerüst hielten. Eine einzige «Bastelei», wie einer der Angeschuldigten festhielt. Von den Profis blieb das unbemerkt. Die Gerüstbauer hatten zuvor neun Verankerungen angebracht. Weshalb die Metallbauer nicht wieder gleich viele Verankerungen angebracht hatten, blieb schleierhaft. Das Argument der Firma vor Gericht war, dass sie nur drei Vorrichtungen vorgefunden hätten. Diese seien von der Kontaktperson der anderen Metallbaufirma hinterlegt worden. Die Änderung sei ihnen von dieser Person aufgetragen worden. «Wir durften nichts selber machen. Wir haben nur Befehle ausgeführt», beteuerte einer der beiden Chefs der «kleinen» Firma. Sie durften die Arbeit doch gar nicht vornehmen, bemerkte der Gerichtspräsident. «Was würden Sie machen, wenn die grosse Firma Ihnen etwas aufträgt?», war die Antwort des Chefs.

… oder Auftrag nicht gegeben

Der Verantwortliche der «grossen» Bauschlosser verwahrte sich wiederum dagegen, dass er den Auftrag zu den Änderungen gegeben habe. Zwar habe er dem Chef der anderen Firma gezeigt, wie die Verankerungen zusammengebaut würden. «Dabei ging es aber nur darum, zu zeigen, wie das System funktioniert. Es war nicht das Ziel, dass sie selber Verankerungen einrichten», erklärte er. Wenn sie das hätten tun wollen, hätten sie ihm das melden müssen, er hätte es wiederum den Gerüstbauern weitergeleitet, so die «einzige Kontaktperson» der Verankerungsentferner.

Auch innerhalb der kleinen Firma gab es Unstimmigkeiten. Der Arbeiter gab zu, dass er die Änderungen auf Befehl seiner Chefs vorgenommen habe, doch meinte er auch: «Ich habe meinen Patrons gesagt, dass ich die Verankerungen für zu unsicher halte.» Diese wollten gestern von einem solchen Gespräch nichts gewusst haben.

Die neun Plädoyers im Prozess werden erst in zwei Wochen gehalten, die Urteile wohl in drei Wochen gefällt.

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