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«Dieser Aufruf ist rechtswidrig»

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Noch hat der Staatsrat nicht entschieden, wie genau die Pensionskasse des Kantons Freiburg saniert werden soll. Doch die Gewerkschaften sind in Stellung: Sie rufen die Angestellten des Kantons dazu auf, am 30. April zwischen 9 und 10 Uhr die Arbeit niederzulegen.

Auch der Verband Lehrerinnen und Lehrer Deutschfreiburg fordert seine Mitglieder auf, dann eine Stunde lang nicht zu unterrichten. Dies «weil alle Lehrpersonen direkt von den vorgeschlagenen Massnahmen zur Sanierung unserer Pensionskasse betroffen sein werden», schreibt der Verband in einem Brief an seine Mitglieder. Präsidentin ­Jacqueline Häfliger erklärt den FN, sie befürchte, dass rund 600 ältere Lehrerinnen und Lehrer auf einen Schlag in Frührente gehen könnten, um noch von der bisherigen Rente zu profitieren, sollte der Staatsrat nicht einlenken. «Das wäre ein grosses Problem und würde sich auf die Qualität des Unterrichts auswirken.»

Aber nicht nur Lehrerinnen und Lehrer wollen am 30. April die Arbeit niederlegen. «Alle Angestellten machen mit – auf der Verwaltung, im Spital, überall mobilisieren sich die Leute», sagt Gaétan Zurkinden, Regionalsekretär des Verbands des Personals der öffentlichen Dienste (VPOD).

Der Staatsrat sieht dieser Arbeitsniederlegung alles andere als gelassen entgegen. Er hat in seiner Sitzung am Dienstag entschieden, dass die Arbeitsniederlegung eigentlich ein Kurzstreik sei. Noch am gleichen Abend hat die Vorsteherin des Amts für Personal und Organisation eine Mail an alle Kantonsangestellten verschickt: «Der Aufruf zu einem solchen Kurzstreik ist rechtswidrig.» Der Streik sei nur als letztes Mittel zulässig, nachdem alle Diskussions- und Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien. «Dies ist hier aber nicht der Fall, es finden noch immer Diskussionen zwischen der Delegation des Staatsrats für Personalfragen und den Sozialpartnern statt.» Daher sei eine Arbeitsniederlegung am 30. April rechtswidrig. «Das Verlassen des Arbeitsplatzes für die Teilnahme an diesem Kurzstreik gilt als Dienstpflichtverletzung, die personalrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann.»

Verwarnung bis Entlassung

Staatsrat Georges Godel (CVP), zu dessen Finanzdirektion auch das Amt für Personal und Organisation gehört, war gestern nicht erreichbar. Sein Generalsekretär Pascal Aeby sagte den FN, eine Sanktion könne von einer Verwarnung bis zur Entlassung reichen. «Aber ich nehme nicht an, dass jemand wegen einer Arbeits­niederlegung entlassen wird.»

Eine ganz andere Sicht auf die Rechtmässigkeit der Arbeitsniederlegung haben die Gewerkschaften. Gaétan Zurkinden zeigt sich sehr erstaunt über die E-Mail. «Das ist völlig daneben.» Die Arbeitsniederlegung sei auf keinen Fall rechtswidrig, die Verfassung sehe das Recht auf Streik vor. «Der Staatsrat bezieht sich auf das neue Personalgesetz, das erst im Juli in Kraft treten wird.» Zudem sei eine Arbeitsniederlegung kein Streik. Und vor allem: «Der Staatsrat verweigert eine Diskussion über den Primatwechsel, das ist für ihn nicht verhandelbar.» Also sei das Argument, dass Diskussionen noch liefen, falsch. «Der Staatsrat legte nach der Vernehmlassung keinen Alternativvorschlag auf den Tisch, darum haben die Angestellten das Recht, die Arbeit niederzulegen.»

Den Gewerkschaften geht es darum, «den Druck auf den Staatsrat aufrecht zu erhalten»: Das schreibt auch der Verband Lehrerinnen und Lehrer Deutschfreiburg seinen Mitgliedern: «Verhandlungen gibt es nur dank dem Druck der Staatsangestellten.» Nur weil die Kantonsangestellten eine Resolution verabschiedet und am 20. Februar demonstriert hätten, habe sich die Staatsratsdelegation zu Verhandlungen bereit erklärt.

Jetzt erst recht

Die Fede, die Föderation der Personalverbände der Staatsangestellten des Kantons Freiburg, und der VPOD haben gestern gegen Abend eine gemeinsame Mitteilung verschickt mit dem Titel «Lassen wir uns nicht einschüchtern!» Sie seien schockiert über den Druck, den der Kanton auf seine Angestellten ausübe. «Wir halten am Aufruf zur Arbeitsniederlegung fest und treten geschlossen auf.»

Zahlen und Fakten

Ein Primatwechsel bringt tiefere Renten

Die Leute werden älter und beziehen länger Rente. Zugleich sinken die Renditen an den Finanzmärkten, bei denen die Pensionskassen das Geld ihrer Versicherten anlegen. Darunter leidet auch die Pensionskasse des Kantons Freiburg. Darum will der Staatsrat sie sanieren und vom Leistungs- zum Beitragsprimat wechseln. Beim Leistungsprimat wird die die Höhe der Rente im Voraus festgelegt, beim Beitragsprimat werden die Leistungen im Versicherungsfall aufgrund der Beiträge des Versicherten und der Zinsen berechnet. Für die Versicherten bedeutet der Wechsel Einbussen. Der Staatsrat sieht Übergangsmassnahmen vor, damit vor allem die Rente der älteren Arbeitnehmenden nicht zu stark sinkt. Er hatte Ende November drei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Je nach Variante kosten die Übergangsmassnahmen zwischen 400 und 600 Millionen Franken. Der Kanton als Arbeitgeber würde zwischen 115 und 250 Millionen Franken beitragen, die Angestellten zwischen 285 und 350 Millionen Franken. Der Staatsrat schlägt bei der Variante 2 auch eine Rekapitalisierung vor: Der Kanton würde 350 Millionen Franken einschiessen. Trotz der Übergangs- und Kompensationsmassnahmen sinken die Renten je nach Alter deutlich. Die Renten der pensionierten Kantonsangestellten werden nicht angetastet. Wegen des obligatorischen Finanzreferendums wird die Freiburger Bevölkerung über die Vorlage abstimmen.

njb

Informationen und Rentenrechner: www.fr.ch/rentenrechner

«Alle Angestellten machen mit – auf der Verwaltung, im Spital, überall mobilisieren sich die Leute.»

Gaétan Zurkinden

Regionalsekretär VPOD

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