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«Dieser Entwurf ist nicht akzeptabel»

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Der Entwurf der Bundesverordnung zur Raumplanung ist für den Staatsrat nicht annehmbar. Dies schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Der Staatsrat lehnt den Entwurf des Bundesrats deshalb ab. Die Verordnung ist die Folge der Anfang dieses Jahres beschlossenen Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG).

Der Staatsrat bemängelt die vorgesehene Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen im Entwurf. Er stört sich daran, dass die Zuständigkeit für die Raumplanung von den Kantonen auf den Bund übergeht. Dieses Vorgehen sei nicht mit dem Primat der Kantone bei der Raumplanung in der Bundesverfassung vereinbar, so der Staatsrat. Zudem sei der Text unklar und zu wenig verständlich. Er fordert, dass die Verordnung vollständig überarbeitet werden soll. Ausserdem verlangt die Freiburger Kantonsregierung, dass das Inkrafttreten des Gesetzes bis Anfang 2015 ausgesetzt wird.

 Der Staatsrat ist nicht einverstanden mit der Umsetzung der Übergangsbestimmung, laut welcher die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen bis zur Genehmigung der Anpassung des kantonalen Richtplans nicht vergrössert werden darf. Es sei dem Kanton und den betroffenen Gemeinden kaum möglich, die vorgeschlagenen Regelungen sofort anzuwenden. Mit einem Aufschub hätten die Gemeinden die nötige Zeit, ihre Ortspläne den Vorgaben anzupassen.

 Eigentlich habe es eine Konsultation der Kantone gegeben, sagte der freiburgische Raumplanungsdirektor Maurice Ropraz auf Anfrage. «Die Einwände sind aber nicht in den Entwurf eingeflossen. Der Bund sollte eigentlich mit den Kantonen arbeiten und nicht gegen sie.» Die Folge: «Die Verordnung geht viel weiter als das Gesetz und gefährdet die wirtschaftliche Entwicklung unseres Kantons.» Und die Übernahme der Regelung in kantonales Recht drohe zu lähmen.

 Kein grundsätzliches Nein

Der Staatsrat spricht sich gegen die meisten Bestimmungen des Verordnungsentwurfs aus. Die Freiburger Kantonsregierung sieht allerdings durchaus auch positive Aspekte im Entwurf, wie die vorgesehenen technischen Richtlinien für die Bauzonen und die Ergänzung des Leitfadens für die Richtplanung.

Der Staatsrat gründet seine Kritik auf eine Anhörung verschiedener Organe, unter anderem der Gemeinden und der Oberämter. Ausserdem entspricht seine Position auch derjenigen der Konferenz der kantonalen Raumplanungsdirektoren. «Diese haben klar dargelegt, dass der Entwurf nicht akzeptabel ist», so Ropraz. Der Staatsrat betont allerdings, dass er den Volksentscheid vom März nicht grundsätzlich infrage stelle. fca

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