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Differenzen aus dem Weg geräumt

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Im April wurde bekannt, dass es einen Konflikt zwischen der Schweizer Bischofskonferenz und der Westschweizer Kommission für Missbrauchsopfer «Cecar» gibt. Nun haben sich die beiden Instanzen im Rahmen einer Aussprache darauf geeinigt, dass es künftig keine unterschiedlich hohen Genugtuungsbeiträge für Missbrauchsopfer mehr geben soll. Man habe «einstimmig» die Absicht bekräftigt, die bestehenden Rechtsgrundlagen im Einvernehmen aller Partner zu überarbeiten, teilte die Bischofskonferenz bereits am 20. Juni mit. Welche der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen von Änderungen betroffen sein würden, sei derzeit noch unklar, sagte Encarnacion Berger-Lobato, Leiterin Marketing und Kommunikation bei der Bischofskonferenz, auf Anfrage. «Die Verfahren sollen vereinfacht und die unterschiedlich hohen Genugtuungsbeiträge sollen durch einen einzigen Pauschalbetrag abgelöst werden», heisst es in der Mitteilung weiter. Das Ziel sei, wegzukommen von der Unterscheidung der Fälle in leichte und schwere, sagte Berger-Lobato dazu. Die Richtlinien der Genugtuungskommission der Bischofskonferenz unterscheiden bislang zwei Arten von Entschädigungen: An Opfer, deren sexuelle Integrität verletzt wurde, werden maximal 10 000 Franken ausbezahlt; in «besonders schweren Fällen» erhalten Opfer 20 000 Franken. Giorgio Prestele, Präsident des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld», präzisierte, dass die bestehende nationale Regelung auf einem Vertragsverhältnis zwischen der Bischofskonferenz, der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz und der Römisch-katholischen Zentralkonferenz beruhe. Für eine Änderung dieser Vereinbarung sei entsprechend das Einverständnis dieser drei Organisationen nötig. «Ob dieses Einvernehmen tatsächlich erzielt werden kann, bleibt dem nun nachfolgenden Prozess vorbehalten», schreibt ­ Prestele.

Die unabhängige Kommission für «Anhörung, Vermittlung, Schlichtung und Wiedergutmachung» (Cecar) hatte sich daran gestört, dass die Genugtuungskommission der Bischofskonferenz die Dossiers, die sie von der Cecar erhält, einer «Plausibilitätsprüfung» unterzieht, bevor sie den von der Kirche eingerichteten Entschädigungsfonds in Anspruch nimmt. Diese Kontrolle verhinderte aus Sicht der Cecar-Präsidentin Sylvie Perrinjaquet eine echte Unabhängigkeit. Perrinjaquet sprach zudem von einer «Hierarchie der Schädigung», die sie bedauere. In ihrem Jahresbericht, der am 12. April veröffentlicht wurde, kündigte die unabhängige Kommission an, ihre Arbeit zu sistieren. Die Genugtuungskommission der Bischofskonferenz wies die Kritik von Cecar zurück.

Cecar arbeitet weiter

Nach der Aussprache von vergangener Woche werde Cecar «angesichts der geplanten Änderungen» ihre Arbeit wieder aufnehmen, heisst es nun in der Mitteilung der Bischofskonferenz. Perrinjaquet zeigte sich erfreut darüber, dass man sich bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern auf das Prinzip «Pauschalbetrag» einigen konnte. Man warte nun auf die Umsetzung der bei dem Treffen vom 19. Juni getroffenen Entscheidung, teilte die frühere Neuenburger Nationalrätin mit. Perrin­jaquet bestätigte, dass die Kommission Cecar ihre Arbeit zugunsten der Opfer wieder aufnehme. Fälle, die von der Genugtuungskommission bereits abgeschlossen wurden, sind gemäss Mitteilung von der geplanten Änderung der Rechtsgrundlagen nicht betroffen. An der Aussprache haben die Bischöfe Charles Morerod und Felix Gmür in ihrer Funktion als Präsident beziehungsweise Vizepräsident der Bischofskonferenz teilgenommen, heisst es in der Mitteilung der Bischofskonferenz.

kath.ch

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